Ausgabe Nr.
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J M upload 15.12.2018, Viva Edition 24 | Print article

Autoreparaturen - Ihre Rechte in Spanien

Ein Schaden am Auto ist schon ärgerlich genug. Doch für manche kommt nach dem Reparaturauftrag eine böse Überraschung dazu. Entweder der Schaden wurde nicht nachhaltig behoben oder es kamen zusätzliche Kosten dazu, die nicht besprochen waren. „Wer billig kauft, kauft teuer“ scheint auch hier zuzutreffen. Lassen Sie ihr Auto daher nur in einer qualifizierten KFZ-Werkstätte reparieren.                        jm

IHRE RECHTE BEI KFZ-REPARATUREN

Die Vorgaben für Autowerkstätten sind im Dekret „Real Decreto 1457/1986“ vom 10. Januar geregelt und umfassen im Wesentlichen:

1. Recht auf ein schriftliches Angebot mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Tagen.

2. Ungültigkeit von Klauseln sofern diese gegen bestehendes Recht verstoßen.

3. Falls ein Angebot nicht angenommen wird, dann ist die Werkstätte verpflichtet das KFZ im selben Zustand zu retournieren.

4. Verpflichtende Angebotsinhalte:

4.1. Steuernummer und Adresse der Werkstätte.

4.2. Name und Adresse des Fahrzeugbesitzers.

4.3. Autoinformationen (Kennzeichen, Marke, Modell und Kilometerstand).

4.4. Notwendige Reparaturen, Ersatzteile (Austausch) und notwendige Arbeiten sowie sämtliche aufgeschlüsselten Kosten.

4.5. Datum der Übergabe.

4.6. Datum der voraussichtlichen Retournierung nach der Reparatur ab Angebotsannahme.

4.7. Angabe der Angebotsgültigkeit.

4.8. Datum und Unterschrift des Auftraggebers. 

5. Schäden oder weitere Defekte, die im Zuge der Reparatur des Fahrzeugs festgestellt werden, müssen dem Fahrzeuginhaber bzw. Auftraggeber binnen 48 Stunden zur Kenntnis gebracht werden und nur nach dessen ausdrücklicher Erlaubnis darf mit die Reparatur fortgesetzt werden.

6. Der Fahrzeuginhaber/Auftraggeber hat das Recht jederzeit den Auftrag zur Reparatur zurückzunehmen bzw. abzubrechen, sofern die bis dahin angelaufenen Kosten der Werkstätte bezahlt werden.

7. Die Autowerkstätten sind zur Ausstellung einer ordentlichen Faktura mit Unterschrift, Stempel und Auflistung der Reparaturen, der Autoersatzteile sowie der Dauer der Arbeiten verpflichtet. 

8. Die Garantie endet nach 2.000 Kilometern ab Retournierung des Fahrzeuges oder nach drei Monaten (je nachdem was eher eintrifft). Für gewerblich genutzte Fahrzeuge reduziert sich die Garantiezeit auf 15 Tage.

übersetzt von Viva Canarias nach Text von Rechtsanwalt Miguel Rodríguez González