Ausgabe Nr.
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J M upload 12.11.2018, Viva Edition 60 | Print article

Rechtstipp Nr. 55: Gärtner und die Kanarischen Palmen

Liebe Leserinnen und Leser,

wir nutzen heute erneut die Gelegenheit, über ein Rechtsthema zu berichten, das Sie als deutschsprachige Residenten bzw. Urlauber interessieren könnte. Mit unseren Artikeln möchten wir Ihnen möglichst nützliche, verständliche und korrekte Informationen zur Verfügung stellen. Es ist aber Hochsommer, und bei dieser Hitze erlaube ich mir etwas „frischere“ Themen zu wählen... In diesem Fall werde ich diesen Platz in Viva Canarias nutzen, um Sie über

Gärtner und die kanarischen Palmen zu informieren, aus der Sicht von jemandem, der die Gärtnerei und die Pflanzen fast so leidenschaftlich und so sehr liebt wie Gesetze und Gerechtigkeit (!). Sollte ich irgendwann einmal meine Zulassung als Anwalt verlieren, dann finden Sie mich sicherlich wieder in einer Anzeige der VIVA CANARIAS als selbstständiger Gärtner bzw. Palmengärtner! Man verdient zwar nicht viel, aber ich kann mir kaum eine schönere Arbeit vorstellen! Heute werde ich also allgemein über Pflanzen, über Gärtner und über Palmen schreiben und in meinem nächsten Artikel etwas spezifischer über die geltenden Naturschutzgesetze und gesetzlich geschütze Pflanzenarten.

DIE „EIGENARTIGE PRACHT“ DER KANARISCHEN FLORA

Wenn Sie gerne auf den Kanaren leben oder Ihren hart verdienten Urlaub hier verbringen, haben Sie bestimmt schon oft die prächtige Natur einiger (noch nicht vom Menschen zerstörten) Gebieten unserer Insel sowie die wunderschönen Gärten der Anlagen oder Parks bewundert. Tipp: Wenn sie ihn nicht kennen, bitte unbedingt den „Kanarischen Garten“ („Jardin Canario“ oder „Jardín Botánico Viera y Clavijo“) in Las Palmas und den „Palmitos Park“ in Playa del Inglés besuchen. Sie werden von ihrer Schönheit beeindruckt sein. Besonders der „Kanarische Garten“ ist der größte und eigenartigste Botanische Garten von Spanien und wirklich ein Muss, wenn man die Natur und die Pflanzenwelt liebt.

Da die Kanaren vor Millionen Jahren entstanden und sehr lange von der Außenwelt isoliert waren, ist hier durch die natürlichen Artbildung eine besondere Flora und Fauna entstanden. Deshalb gibt es auf den Kanaren viele Tiere - aber vor allem Pflanzen-, die ausschließlich hier zu finden sind (Pflanzen sind ja weniger beweglich). Mit dem Ausdruck „flora endémica“ (einheimische Pflanzenarten) bezeichnet man jene Pflanzen, die es ursprünglich nur an einem bestimmten Ort oder Land gab. Nicht weniger als die Hälfte der spanischen endemischen Planzen sind kanarische Pflanzenarten, und 27% der Pflanzenarten der Kanaren stellen endemische Pflanzenarten dar. Sollten also diese endemischen Pflanzenarten hier auf den Kanaren aussterben, wären sie endgültig verschwunden, denn in der Regel wachsen sie an keinem anderen Ort der Welt. Die kanarische Regierung empfiehlt deshalb möglichst einheimische Pflanzenarten in den kanarischen Gärten zu verwenden, denn:

a) Sie sind am Besten angepasst an unser Klima;
b) in der Regel brauchen sie wenig Wasser;
c) diese Pflanzen bringen keine neuen Schädlinge auf die Inseln; und
d) man trägt zum Schutz der kanarischen einheimischen Arten bei.

GESETZE

Farbenprächtige Blumen, Bäume und exotische Palmen verschönern nicht nur unser Leben sondern sie gehören auch zum empfindlichen Ökosystem, das vom Gesetzgeber geschützt werden soll. Die Gesetze, die sich mit dem Schutz der Pflanzen auf den Kanaren oder in Spanien befassen, haben folgende Ziele: a) Den Besitz von gefährlichen Pflanzen zu unterbinden (z.B. sehr giftige Pflanzen oder Marihuana-Pflanzen bzw. andere Drogen); b) die Zerstörung oder das Sammeln der einheimischen Flora zu verbieten; c) Vermeidung der Verbreitung von fremden Pflanzenarten, die für die einheimischen Pflanzenarten oder die kanarische Umwelt gefährlich werden könnten.

GÄRTNER (JARDINERO)

Ein Hausbesitzer oder die Verwalter einer Bungalowanlage können natürlich ihren Garten selbst pflegen bzw. jemanden einstellen, der es für sie tut. Man kann auch eine anständige Firma beauftragen, die sich richtig um den Garten kümmert.

In Spanien darf sich jeder „Gärtner“ nennen bzw. jeder kann als Gärtner eingestellt werden oder als selbstständiger Gärtner arbeiten, denn eine spezifische Ausbildung oder Registrierung ist (mit der Ausnahme von Palmengärtnern) nicht gesetzlich vorgeschrieben (abgesehen von der steuerrechtlichen Anmeldung und der Anmeldung bei der Sozialversicherung). Aus diesem Grund gibt es in den Anlagen oft Angestellte, die sich gleichzeitig um den Pool, den Garten sowie um die Reinigung der Anlagen kümmern. Man meint ja oft, das Gärtnern kann jeder. Das ist aber nicht immer der Fall und immer wieder sieht man lieblos kahl geschlagene Gärten, kaputte Palmen, kahle Rasenflächen...

GARTENRESTE

In vielen Gemeinden (z.B. in San Bartolome de Tirajana seit ca. einem Jahr) ist es nicht mehr gestattet, Gartenreste mit dem Restmüll wegzuwerfen. Artikel 138 der Verordnung (Ordenanza Municipal de Residuos Urbanos, 2012) von San Bartolomé de Tirajana besagt: „1. Die Eigentümer und die Verantwortlichen der Gärten von Wohnungen, Hotels, Einkaufszentren und Wohnanlagen sind dazu verpflichtet, ihre eigenen Gartenreste aufzuheben und zu entsorgen. Das Entsorgen oder die Verbrennung von Gartenresten jeder Art auf der Straße, auf jeglichen öffentlichen oder privaten Grundstücken oder in den Müllcontainer oder Müllautos für den Hausmüll ist verboten“.

Früher hat die Müllabfuhr in unserer Gemeinde die Gartenreste abgeholt und zu einer Kompostierstelle gebracht. Das ist nicht mehr der Fall, was eine Schande ist. Der Gartenbesitzer muss also persönlich jemanden beauftragen, der diese Reste beseitigt, kompostiert, verbrennt oder in der Mülldeponie entsorgt. Bei Zuwiderhandlung droht in San Bartolomé de Tirajana ein Bußgeld i.H.v. bis zu 3.000 € bzw. noch höher, wenn wegen besonderer Umstände der Fall als „schwerwiegend“ eingestuft wird. Anders werden in Telde die Gartenreste an einem gewissen Tag pro Woche abgeholt. In der Gemeinde Las Palmas de Gran Canaria kann man (nur schriftlich!) beantragen, dass die Gartenreste abgeholt werden.

PALMEN allgemein

Die Palmen sind eigentlich keine „Bäume“, sondern eher “Blättergewächse“ und bei den meisten Arten (das ist bei der kanarischen Palmen der Fall) wachsen sie nur oben an einer einzigen Stelle. Geht diese Spitze aus irgend einem Grund kaputt (z.B. durch Anfälle von Insekten oder durch Verschulden eines unfähigen Gärtners), dann stirbt die Palme unvermeidlich ab. Anders als die Bäume besitzen die Stämme der Palmen kein „Lignin“. Der Stamm einer Palme besteht also nicht aus richtigem „Holz“, sondern aus langen Fäden, die sie bei Wind so flexibel machen. Deshalb können Palmen aber ihre Wunden oder Löcher nicht selbst verstopfen und heilen, wie es die normalen Bäume können. Sobald der Stamm einer Palme seine normale Breite erreicht hat (was von einem unfähigen Gärtner und einem unsachgemäßen Beschneiden verhindert werden kann), wird er danach nicht mehr dicker. Will man also in der Zukunft eine schön hohe Palme haben, die viele Jahre alt wird, muss man wissen, dass diese Umstände von der Art der Palme und dem Zustand seines Stammes abhängen. Die Besitzer von Immobilien sollten auch berücksichtigen, dass ein schöner, alter Baum- oder Palmenbestand nicht nur der Stolz seines Besitzers sein kann, sondern auch den Wert einer Immobilie oder einer Anlage steigen lässt, denn die schönen und hohen kanarischen Palmen sind besonders beliebt.

Die Kanarische Dattelpalme

Die kanarische Palme (Phoenix Canariensis) ist eine typisch kanarische Art, die es bis vor 100 Jahren ausschließlich auf den Kanaren gab. Im letzten Jahrhundert wurde diese Palmenart, (obwohl sie keine essbaren Früchte trägt) auch in Gärten und Parks außerhalb der Kanaren angepflanzt (vor allem auf dem spanischen Festland, in Südfrankreich, Italien, Kalifornien usw.), da sie so schön und dekorativ ist (aber nicht frostfest). Es gibt aber auch viele andere Palmenarten (z.B. die elegante königliche kubanische Palme, die schnell wachsende Washingtonpalme, die attraktive graubläuliche Bismarckpalme usw.), die ebenfalls hübsch aussehen und viel schneller wachsen. Deswegen sieht man überall immer mehr exotische Palmenarten.

Durch die Importierung dieser exotischen Palmenarten hat man aber leider versehentlich einige schädlichen Insekten auf die Inseln gebracht (Diocalandra frumenti, Rynchoforuss ferrugineus, Opagona sacchari), die besonders für die kanarischen Palmen (die an diese neuen Insekten nicht angepasst sind) sehr gefährlich werden können. In machen Gebieten gab es bereits Massensterben von Palmen, da die kranken Palmen die gesunden schnell anstecken (besonders wenn sie wie üblich „in Reihen“ oder in der Nähe von anderen Palmen gepflanzt wurden), wenn sie nicht richtig behandelt oder sicher entsorgt werden. Falsche Behandlungen der Palmen, Löcher an den Stämmen oder ein falsches Beschneiden kann eine Palme ernsthaft schwächen, den Stamm dünner machen oder den Befall von Insekten oder Pilzen fördern. Sollten Sie diese Insekten an Palmen bzw. beschädigte Palmen (hängende Blätter, gelbe Blätter, verschimmelte oder hohle Stämme) bemerken, sollten Sie die Behörden (Telefonnummer 012) oder einen genehmigten Palmengärtner alarmieren. Vielleicht kann man die Palme noch retten oder mindestens verhindern, dass sich die Seuche weiter verbreitet!

Außerdem gibt es die Gefahr, dass die hiesigen Palmen und die importierten Palmen sich vermischen und es am Ende keine wirklichen kanarischen Palmen mehr gibt, sondern nur Mischlinge (zum Beispiel Mischlinge von Kanarischen Palmen und afrikanischen Dattelpalmen). Darum hat die kanarische Regierung die Phoenix Canariensis (kanarische Palme) unter gesetzlichen Schutz gestellt, und der Verkauf von Sätzlingen in Baumschulen auch reguliert.

Der Palmengärtner

Die kanarischen Palmen dürfen von den „normalen“ Gärtnern Ihrer Anlagen nicht mal angefasst werden. Die „normalen“ Gärtner sollen diese Palmen nur gießen (gegensätzlich der verbreiteten Meinung, brauchen diese Palmen viel Wasser) und sie sollen die Stämme dabei nicht nass machen (damit sie nicht von Pilzen angegriffen werden).

Die sonstige Pflege der kanarischen Palme muss ein zertifizierter Palmengärtner durchführen. Der Palmengärtner weiß, welche Palmenwedel man abschneiden darf (nur die trockenen oder jene, die abfallen könnten). Er weiß, wie man die Palmen beschneidet und sie dabei schöner macht. Er kann die von Insekten oder Pilzen befallenen Palmen erkennen und sie mit den erforderlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln. Er kann die bereits absterbenden Palmen (durch Krankheiten) erkennen und verhindern, dass die anderen Palmen angesteckt werden. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass die abgeschnittenen Palmenwedel (oder Reste von toten Palmen) sicher entsorgt werden (also nicht mit dem normalen Gartenmüll, damit die gefährlichen Insekten nicht verbreitet werden) und und und.

Darum sollte jeder Hauseigentümer und jeder Vorstand einer Eigentümergemeinschaft aufpassen, dass bei der Pflege der Palmen nur ein zertifizierter Palmengärtner regelmäsig (mindestens jedes Jahr) die Palmen behandelt und beschneidet. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Eigentümer des Gartens hohe Strafen.

mit freundlichen Grüssen,

José Antonio Pérez Alonso
Abogado - Rechtsanwalt