Ausgabe Nr.
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J M upload 30.04.2023, Viva Edition 199 | Print article

Mietpreisbremse in Spanien ab 2023

Spanien initiierte eine Reihe von Maßnahme, um den Anstieg der Inflationsraten entgegenzuwirken. Darunter zählte u. a. die Einrichtung einer Mietpreisbremse bzw. Mietpreisobergrenze, wenngleich dieses neue Gesetz die Koalition zwischen PSOE und Unidas Podemos auf eine harte Probe stellte.

Bisher wurden die IPC Raten zur Berechnung der Mietpreise herangezogen, die jedoch aufgrund der hohen Inflationsraten zu einem unkontrollierten Anstieg führen könnten. Im Vorjahr sind die Mieten um 9,4 Prozent gestiegen.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf vom April 2023 sieht u. a. vor, dass Vermieter die Miete, ungeachtet der definierten Mietverträge, nur bis zur gesetzlich definierten Höchstgrenze anheben dürfen. Diese Höchstgrenze beträgt zwei Prozent für das Jahr 2023, drei Prozent im Jahr 2024 und ab 2025 wird auf Basis des Verbraucherpreisindexes ein neuer Wert ermittelt werden.

Vermieter mit mehreren Vermietungsimmobilien* oder Objekte in dichtbevölkerten Zonen „tensionadas“ können zudem die Preise nur dann anheben, wenn die Kosten für Investitionen (Reparaturen, Renovierungen etc.) zehn Prozent des Kaufpreises der Immobilie übersteigen und gehen ansonsten zu Lasten des Vermieters.

Gleiches gilt für die Allgemeinkosten, wie z. B. Müllgebühren, die zuvor nicht vereinbart wurden. Auch die Honorare für Immobilienbüros, die sich aus Mietverhältnissen ergeben, zahlt ab sofort der Vermieter – laut Gesetzesentwurf.

Contra: Mieterschutzorganisationen bemängeln, dass die definierten Richtlinien den Großteil der aktuellen Mietverhältnisse nicht tangieren, da nur ein kleiner Teil damit umfasst ist. Zudem sei die Grenze auf Immobilienverwalter bzw. -besitzer mit zehn Objekten zu hoch und sollte auf fünf gesenkt werden. Das vorliegende Gesetz funktioniert nicht, wenn sechzig Prozent der Mietverhältnisse davon ungerührt bleiben. Zudem befürchte man, dass die ohnehin schon extrem angespannte Wohnungssituation damit verschärft werden könnte. (Anm.: Sobald dieser verabschiedet wurde werden wir ggfs. nochmals konkret darüber berichten.)

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Verweise

1)Viva Canarias Nr. 190 vom 1.8.2022 „Spaniens Energiemix reduziert Abhängigkeit von (russischem Gas)

2)Viva Canarias Nr. 190 vom 1.8.2022 „LNG-Terminals: Der ‚Heilige Gral‘ der Gasversorgung

3)Viva Canarias Nr. 196 vom 1.2.2023 „Subventionen für Erneuerbare Energie für Eigenbedarf“

4)Viva Canarias Nr. 193 vom 2.11.2022 „Kanaren verpflichten sich für Glasgow Klimaziele als „Tourismus next Generation“