Ausgabe Nr.
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J M upload 21.08.2018, Viva Edition 135 | Print article

Campen auf Gran Canaria, was Sie wissen müssen

Auf den Kanaren hat das Campen und Zelten eine lange Tradition, besonders in den Sommerferien. Dann sind alle Campingplätze restlos ausgbucht und nicht nur dort ‚siedeln‘ sich die Einheimischen temporär an. Das hat dermaßen Überhand genommen, dass vor fünf Jahren die Inselregierung rigoros vorgegangen ist und alle illegalen Zelte und Campingwägen räumen ließen. Ein großes Problem waren die dadurch verursachten Müllberge sowie die hygienischen Zustände aufgrund mangelnder Sanitäreinrichtungen. Das läuft nun in geregelten Bahnen. Neben den Campingzonen und Erholungsgebieten stellt die Inselregierung auch Fincas für die öffentliche Benutzung zur Verfügung. Für alle Einrichtungen muss allerdings ein formloser Antrag abgeschickt werden (Name, Datum, gewünschte Zone). 

Anträge für das Campen

Die Anträge (Solicitud de permiso de acampada) müssen mindestens drei Tage vor dem geplanten Camping und frühestens am ersten Werktag des Montags davor eingereicht werden und zwar via der Online-Plattform. Zur Abholung muss ein Ausweis mit der DNI/NIE mitgenommen werden (persönlich oder von einem schriftlichen Bevollmächtigten).

Abgeholt werden können die Autorisierungen in den Bürgerbüros (OIAC: Oficina de Información y Atención Ciudadana) oder in einer Agencia de Extensión Agraria (Arinaga, Santa Brígida, La Aldea de San Nicolás, Gáldar, Teror, Telde).

Zentralauskunft

Inselregierung, c/Bravo Murillo n° 23, Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 928 219 229
Email: oiac@grancanaria.com
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.30 bis 14.00 Uhr (Do. zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr), Sa. von 9.00 bis 14.00 Uhr.
www.grancanaria.com

Koordinationsstelle der Inselregierung
Wachdienst unter der Rufnummer: 928 353 443 (span.)
www.cabildo.grancanaria.com   

Eingetragene Campingplätze auf Gran Canaria

- Llanos de la Pez bei Tejeda (siehe aktuellen Bericht)*
- Presa de las Niñas, Tejeda*
- Corral de los Juncos bei Tejeda*
- Llanos del Salado/Cruz de los Llanos
- Alto de Pozo bei Vega de San Mateo 
- Llanos de El Salado bei Vega de San Mateo
- Bailico/Bailaderos, San Bartolomé de Tirajana
- Alto del Morro de Santiago, San Bartolomé de Tirajana 

Jene mit *-gekennzeichneten Plätze verfügen über Wasser- und Sanitäranlagen sowie über Feuerstellen. Zur besseren geografischen Orientierung haben wir ihnen eine Skizze ausgearbeitet, siehe nächste Seite oben.

Verhaltensregeln - die wichtigsten Punkte

- Das Campen ist nur innerhalb der gekennzeichneten Bereiche erlaubt
- Campingzeiten ab 8.00 Uhr am Ankunftstag bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag
- Feuer darf nur für die Zubereitung von Lebensmitteln gemacht werden und ausschließlich in den eingerichteten gemauerten Grills in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr. Gasflaschen dürfen 13 kg nicht übersteigen. In den Sommermonaten (Juli, August, September) ist bei Brandgefahr (Warnmeldung durch das PEIN) offenes Feuer gänzlich strikt untersagt.
- Wasserentnahme nur für den Eigenbedarf
- Abfall gewissenhaft entsorgen (Müllcontainer) und keinen Müll hinterlassen
- Haustiere: Aufsichts- und Anleinepflicht. 
- Lärm: Stromgeneratoren, Musik- oder Lautsprecheranlagen etc., die andere Gäste stören könnten sind untersagt.
- KFZ sind auf dem dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen
- Radfahren oder Reiten innerhalb der Campingzonen ist untersagt (Ausnahmeregelungen auf Antrag)

Anm.: Die detaillierten Verhaltensregeln sind auf der offiziellen Seite der Inselregierung mehrsprachig publiziert.