Ausgabe Nr.
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J M upload 03.03.2023, Viva Edition 197 | Print article

200 Euro Sofortunterstützung für alle: Frist bis 31. März 2023

Um die Inflation ein wenig abzufedern hat das spanische Finanzamt eine neue, einmalige Subvention in Höhe von 200 Euro implementiert. Diese ist einfach zu beantragen, auch online, und wird binnen der nächsten 2 - 3 Monate ausbezahlt. Sie richtet sich an alle Personen, die im Vorjahr beschäftigt waren, sei es in einem Angestelltenverhältnis oder als Autónomo, solange sie bei der Seguridad Social gemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben sowie aktiv gemeldete Arbeitssuchende.

Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die entweder:

- zum 31. Dezember 2022 eine Mindestsicherung bezogen haben (IMV Ingreso Mínimo Vital)

- eine Rente bezogen haben

- Einkünfte über 27.000 Euro brutto im Jahr 2022 hatten (siehe Deklaration „Renta“)         jm/ed

Achtung: Die Subvention kann nur bis zum 31. März 2023 beantragt werden. Mehr Infos:

Ministerio de Hacienda y Función Publica, Internet unter https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/procedimientoini/GC61.shtml