Ausgabe Nr.
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J M upload 19.01.2022, | Print article

Alarmstufen für Gran Canaria und La Palma auf 4 angehoben

Die epidemiologische Situation auf den Kanarischen Inseln hat sich in den letzten Tagen aufgrund der sehr vielen Neuinfizierungen und den Neueinweisungen in den Hospitälern enorm verschlechtert, insbesondere auf den Inseln Gran Canaria und La Palma.

Aktuell sind auf dem Archipel 91.257 Personen infiziert, davon 539 hospitalisiert und weitere 85 befinden sich in intensivmedizinischen Betreuungseinheiten.

Daher wurde eine vorzeitige Bewertung durch den Lenkungsausschuss erforderlich, der ursprünglich für den 20. Januar 2022 anberaumt war. Demnach wurden die Inseln Gran Canaria sowie La Palma nun auch auf die Stufe 4 angehoben, wie schon Teneriffa. Die damit verbundenen Einschränkungen gemäß der geltenden Verordnungen treten diesen Samstag, um 0.00 Uhr in Kraft.

Maßnahmenkatalog

Tabla de Medidas - Die letztgültige Version des Maßnahmenkatalogs ist vom 5. Januar 2022 

3 G-Regel

Demnach muss für alle Geschäftsaktivitäten, wo ein höheres Ansteckungsrisiko gegeben ist, für die Stufen 3 und 4 als Außerordentliche Maßnahme die 3 G-Regel implementiert werden. Alle Personen über 12 Jahre und 3 Monate müssen entweder:
- negativen PCR-Test vorweisen (von einem behördlich registrierten Labor, nicht älter als 48 Stunden). Nicht zugelassen sind Selbsttests!
- vollständig geimpft sein (Zertifikat einer offiziellen Behörde, mindestens 14 Tage nach der letzten Dosis)
- genesen sein (mindestens 11 Tage und höchstens 180 Tage, nachgewiesen von einem offiziellen Labor)

Anm.: Jede Person haftet für die Echtheit der vorgelegten Dokumentation (Regelung ist aktuell bis 24. Januar 2022 festgelegt, wird voraussichtlich verlängert)

Dies betrifft folgende Geschäftsaktivitäten:

a. Hotellerie und Gastgewerbe*
b. Nachtgastronomie*
c. Freizeitaktivitäten
d. Veranstaltungen, Festivals, Events mit über 500 ZuschauerInnen
e. Sportveranstaltungen (> 500 Personen)
f. Öffentliche Spektakel (> 500 Personen)
g. Kulturveranstaltungen (Kino, Theater, Auditorien u. ä.), Zulassung über 50 Personen
h. Sportzentren u. ä.
i. BesucherInnen von Gesundheitszentren u. ä.
j. BesucherInnen und nicht zur Einrichtung zählende Personen von Sozialen Einrichtungen, Seniorenresidenzen etc.
*Eröffnungslizenz der Einrichtung > 30 Personen

Sperrstunde und Gruppengröße generell

Stufe 1: 12 Personen, 3.00 Uhr
Stufe 2: 8 Personen, 2.00 Uhr
Stufe 3: 6 Personen, 1.00 Uhr
Stufe 4: 6 Personen, 0.00 Uhr (bis 24. Januar, siehe BOC 5 vom 8.1.2022)

Hotellerie/Gastronomie

Stufe 3: 75 % im Freien, 40 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 1.00 Uhr
Stufe 4: 75 % im Freien, 33 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 0.00 Uhr

Forum für Nachtgastronomie (Tanzen bleibt verboten)

Stufe 3: 75 % im Freien, 40 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 1.00 Uhr
Stufe 4: 75 % im Freien, 25 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 0.00 Uhr

Touristenführungen

Stufe 1: max. 50 Personen
Stufe 2: max. 30 Personen
Stufe 3 und 4: max. 20 Personen

Nicht erlaubt sind in Stufe 4 folgende Aktivitäten

z. B.

- Sauna und Spa
- Kinderspielplätze, Kinderspielzonen u. ä.
- Kongresse, Firmenzusammenkünfte u. ä. - nur telematisch
- BesucherInnen sind in Studentenheimen untersagt, Die Allgemeinzonen müssen geschlossen werden;
- BesucherInnen von Krankenhäusern sind untersagt, mit Ausnahme als Begleitperson von Minderjährigen oder abhängigen Personen u. ä. Ausnahmen
- Betreuungszentren: Der Ausgang wird für BewohnerInnen untersagt, die nicht vollständig geimpft sind;

Siehe auch

Die Omikron Wand - umfassender Wochenbericht vom 15. Januar 2022 - Selbsttests Preise fixiert