Ausgabe Nr.
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J M upload 30.10.2019, Viva Edition 157 | Print article

Anwalt José Antonio Pérez Alonso über Steuererhöhungen 2020

Die neue Regierung der Kanaren (Sozialisten von PSOE, Linke von PODEMOS und linke Nationalisten von NUEVA CANARIAS) hat angekündigt, dass sie vorhat, ab 1. Januar 2020 einige Steuern erheblich zu erhöhen:

INDIREKTE STEUERN, MEHRWERTSTEUER

Der allgemeine Steuersatz der IGIC. (kanarische MWSt.) wird 7 % und nicht mehr 6,5% betragen, und auch die Besteuerung der Tabakwaren wird strenger. Die IGIC für „Luxusgüter” (bisher 13,5 %) wird auf 15 % erhöht. 

Bei Stromrechnungen werden wir dann 3 % IGIC statt 0 % bezahlen, bei Telefon- oder Internetrechnungen 7 % statt 3 %. Auch die Steuer für Spielautomaten soll erhöht werden.

ERBSCHAFTSSTEUER: Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gab es bisher auf den Kanaren seit 2008 für enge Verwandte (Nachkommen, Eltern, Großeltern, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten, Geschwister) eine 99,90 % Steuerreduktion (egal wieviel man erbte!). Dieser Verwandten-Steuerabzug wird aber ab 2020 uneingeschränkt nur für die ersten 300.000 € weiter gelten. Nach den ersten steuerfreien 300.000 € (pro Erbe) wird sich die Steuerreduktion sodann um 10% pro zusätzlichen 50.000€ verringern, und für Werte über 1,2 Millionen wird sie ganz wegfallen. Nur wenige Erbschaften werden also wirklich betroffen sein...

EINKOMMENSTEUER: Der Einkommensteuerzuschlag der Kanaren (jede spanische Region darf mit einigen Ausnahmen Begünstigungen oder Zuschläge beschließen) wird auch etwas  für diejenigen erhöht werden, die mehr als 90.000 € pro Jahr verdienen. Ausgaben für Medikamente und ärztliche Behandlungen wird man dann nur noch steuermindernd geltend machen dürfen, wenn man weniger als 39.000 € (bzw. 52.000 € bei Paaren) im Jahr verdient.

Die Kanarische Regierung behauptet, dass dank dieser Steuererhöhungen im Jahre 2020 die Ausgaben für “soziale” Zwecke um 12% (also um 72 Millionen Euro) erhöht werden können.