Ausgabe Nr.
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J M upload 10.08.2018, Viva Edition 142 | Print article

Brandgefahr – Erlaß der Schutzmaßnahmen (1. Juli bis 30. September)

Wie jedes Jahr herrscht in den Sommermonaten aufgrund der extremen Temperaturen und der langen Trockenheit höchste Brandgefahr und mit Dekret 60/2014 vom 29. Mai wurden wieder folgende Schutzmaßnahmen durch den kanarischen Zivil- und Katastrophenschutz (INFOA1)) für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera und El Hierro in Kraft gesetzt. Diese gelten bis 30. September wie folgt:

• Jegliche offene Feuer sind strengstens verboten;

• Jede Art von  Grillen in landwirtschaftlichen Zonen ist verboten, einschließlich grillen in den Erholungsgebieten bzw. den öffentlichen Grillplätzen der Gemeinde, im Besonderen aber in den Mandelanbaugebieten sowie in der Zone rund um Morro de Santiago;

• Jegliche pyrotechnischen Einsätze (Feuerwerk) bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Gemeinde und dürfen nicht außerhalb urbaner Zonen gezündet werden;

• In diesem Zeitraum ist auch der Einsatz von möglicherweise brandauslösenden Geräten, wie z. B. Schweißbrenner, im freien Gelände bzw. in landwirtschaftlichen Zonen untersagt;

• Selbstschutz: Häuser in landwirtschaftlichen Zonen oder in Wäldern müssen über einen Sicherheitsstreifen (15 bis 30 Meter Breite) verfügen;

1)INFOA Incendios Forestrales de la Comunidad Autónoma de Canarias