Ausgabe Nr.
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J M upload 02.11.2022, Viva Edition 193 | Print article

Bunt gemischt: Zivilschutz, Neuer Strand, Änderungen Straßenverkehrsordnung etc.

Zivilschutz: Test des Katastrophenalarms

ES-Alert heißt das nationale Warnsystem in Spanien, das die Bevölkerung im Falle eines Notfalls oder drohenden Katastrophe benachrichtigen soll und das am 21. Juni 2022 in Betrieb genommen wurde.

Um die einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu testen, wurden für die verschiedenen Regionen bestimmte Termine festgelegt. Demnach stehen die Kanarischen Inseln am 10. November 2022 auf dem Plan.

Auf einigen Mobiltelefonen wird dann ein Signalton ertönen, der ankündigt, dass es sich um einen Test handelt und keinerlei Handlung erforderlich ist.

Neuer Strand in Arguineguín

Die Gemeinde Mogán wartet seit Ende September mit einem neuen, künstlichen Sandstrand auf. Die Playa de El Perchel in Arguineguín bietet alle Annehmlichkeiten und Serviceeinrichtungen, die mit einem entspannten Aufenthalt am Meer verbunden sind. Der Strand hat eine Aufsicht (Cruz Roja) und befindet sich beim großen Parkplatz an der c/Juan Juana. (siehe Neueröffnung: Perchel Beach Club unter Schirmherrschaft von David Silva & Co.

Neuerungen in der Straßenverkehrsverordnung in Spanien

Am 21. März 2022 trat in Spanien die jüngste Änderung der Straßenverkehrsverordnung in Kraft (Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículo). Diese ersten umfassenderen Gesetzesänderungen wurden nach über zehn Jahren notwendig, um die Bestimmungen an die heutige Zeit anzupassen.

Es ist beispielsweise verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon, ein Navigationsgerät oder ein anderes Kommunikationsgerät in der Hand zu halten. Die Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern ist ebenfalls untersagt (3 Punkte und 200 € Strafe). Die Benutzung der Freisprecheinrichtung ist erlaubt.

Auch wurde die Höhe der Sanktionen und Bußgelder angehoben, insbesondere für das Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. Hier liegt die Grenze bei 0,25 - 0,50 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft und wird mit mindestens 500 € geahndet. Bei WiederholungstäterInnen können sich diese sogar noch erhöhen, ebenso wie bei BerufsfahrerInnen.

Das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts schlägt mit 200 € zu Buche, ebenso wie die Unterschreitung des Mindest-Sicherheitsseitenabstand beim Überholen von RadfahrerInnen (mind. 1,5 m), gefährliche Überholmanöver.

Das Hinauswerfen von Gegenständen, die Brände oder Unfälle verursachen könnten oder das Fahren ohne Führerschein kann Sie sogar 500 € kosten.

Neu: Elektronischer Führerschein

Die Verkehrsdirektion bietet unter der Applikation miDGT die Möglichkeit an, den Führerschein auf das eigene Mobiltelefon zu laden und dieser gilt analog der physischen Lenkberechtigung. Die detaillierten Informationen sowie der komplette Strafkatalog.