Ausgabe Nr.
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M M upload 11.08.2013, Viva Edition 44 | Print article

Illegaler Fischfang. Vier Wilderer erwischt und Fischereiverbote

Illegaler Fischfang, 95 kg Miesmuscheln sichergestellt

Vertreter der Umweltpolizei der Inselregierung haben in Zusammenarbeit mit der „Policía Local“ von Pájara Mitte Oktober vier Täter beim illegalen Fischen ertappt und angezeigt. Dabei wurden in dieser Woche der „Aktion scharf“ 95 Kilogramm unerlaubt gefangener und seit 2004 geschützten Mies- bzw. Pfahlmuchseln (Perna perna) sichergestellt. Umweltschutzministerin Natalia Évora bedankte sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit den lokalen Polizeibehörden, denn ohne die ständige Präsenz wäre der Kampf gegen Wilderei und illegales Fischen aussichtslos.

Die vier Wilderer wurden in den bekannten Zonen von Veril Manso und Agua Liques im Gemeindegebiet Pájara auf frischer Tat ertappt, wobei drei von ihnen Wiederholungstäter sind. Die Täter müssen mit satten Strafen  rechnen, die zwischen 301 und 60.000 Euro betragen können. Das Fischen von geschützten Arten, wie im vorliegenden Fall, gilt gemäß Ley 42/2007 sogar als sehr grober Verstoß und kann zwischen 200.000 und 2 Millionen Euro Strafe nach sich ziehen.

Fischereiverbote bzw. Einschränkungen

• Napfschnecken

bis maximal 4,5 cm Lapa blanca (Patella ulyssiponensis aspera)

bis maximal 4,5 cm Lapa negra (Patella candei crenata

Erlaubte Fangzeiten: Mai, Juni, Oktober, November.

Erlaubte Gebiete: Nord- und Westküste (ab Caletón de María Hernández in Corralejo bis Punta de Jandía).

Genehmigte Arten und Größen:

Mengenbeschränkung:

• Berufsfischer dürfen max. 10 Kilogramm pro Tag und nur während der erlaubten Fristen (siehe oben) fangen. Allerdings muss eine Akkreditierung bei einem professionellen Fischereiboot vorhanden sein und die Anmeldung bei der Sozialversicherung vorliegen.

• Für Hobby-Fischer gilt, dass sie nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen während der angeführten Monate fischen dürfen und zwar nur max. 3 Kilogramm pro Tag. Sie benötigen eine Lizenz der Klasse 2 oder 3.

eingeschränkt

Eingeschränkt zum Fang freigegeben sind folgende Arten (Mengenbeschränkung)

• Tintenfisch Pulpo (Octopus vulgaris)

• Klippenkrabbe Cangrejo moro o negro (Grapsus adscensionis)

• Taschenkrebs Cangrejo blanco (Plagusia depressa)

• Kreiselschnecke Burgado común (Osilinus atratus)

Burgado macho (Osilinus sauciatus)

GÄNZLICH verboten

Das Fischereiverbot der geschützten Miesmuscheln (Mejillón bzw. perna perna) trat am 22. Juli 2004 in Kraft und gilt für das komplette kanarische Gebiet. Gleiches gilt für nachfolgende gefährdete Arten:

• Entenmuschel Percebe (Pollicipes pollicipes)

• Seepocke La Claca (Megabalanus azoricus)

• Rotmund-Leistenschnecke Carnadilla (Stramonita haemastoma)