Ausgabe Nr.
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J M upload 07.05.2020, | Print article

Covid-19: Unterstützung Sozialversicherung für Selbständige

Im Königlichen Dekret 8/2020 vom 17. März wird im Arikel 17 die Möglichkeit geschaffen, dass Selbständige aufgrund der außergewöhnlichen Situation gemäß dem Dekret 463/2020 Selbstständige die Geschäftstätigkeit (physische Personen, Geschäftsführer, Gewerkschafter etc) temporär ruhend melden (cese de actividad), sofern ihre Einkünfte 75% im Vergleich zum vorangegangenen Semester zurückgegangen sind.

In diesem Zusammenhang hat die Autonome Region der Kanarischen Inseln per Dekret (Decreto Ley 4/2020) vom 2. April ergänzende Maßnahmen geregelt, die Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten (cuenta propia oder autónomo) und auf dem Archipel gemeldet sind 30 % der Sozialversicherung bezahlt während die restlichen 70 % vom Staat übernommen werden.

Voraussetzung dafür war die temporäre Einstellung der Tätigkeit (cese de actividad) mit dem Datum des in Kraft getretenen Dekrets und die Geschäftstätigkeit in dem in Artikel 10 gelistet ist.

Darüber hinaus muss die Mutua den Antrag anerkannt haben und der Antragsteller auf dem Laufenden ist mit den Zahlungen der Steuerverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt (tributarias estatales) der Autonomen Region (autonómicas) sowie der Sozialversicherung (Seguridad Social).

Ebenfalls mit dem Antrag muss bestätigt werden, das der Antragsteller keine staatlichen Subventionen oder Unterstützungen erhält oder aktuell beantragt hat.

Die Kanarenregierung hat die Frist zur Antragsstellung auf zwei Monate ab dem Tag nach der Veröffentlichung des BOE Nr. 87 vom 5. Mai 2020 (also der 6. Mai 2020) festgelegt. Die Anträge werden binnen drei Monaten ab dem elektronischen Eingang im SCE (Sistema de Gestíon Económica y Financiera del Gobierno de Canarias) bearbeitet. Die Zahlung dieser Subvention erfolgt mit einer Einmalzahlung.

Die Anträge müssen online im kanarischen System SCE gestellt werden. Wenden Sie sich an Ihre Steuerberater.

https://sede.gobcan.es/empleo/6393