Ausgabe Nr.
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J M upload 30.04.2022, Viva Edition 187 | Print article

Einreisebestimmungen und Überprüfen der Gültigkeit des EU-Zertifikats

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage in Spanien bzw. auf den Kanarischen Inseln, bedingt durch die hohe Durchimpfungsrate und die freien Kapazitäten in den Krankenhäusern, werden laufend Deeskalationsschritte eingeleitet. Diese Lockerungen betreffen auch die Einreisebestimmungen. Aktuell sieht diese wie folgt aus:
Alle Einreisenden* nach Spanien über zwölf Jahre müssen eines der folgenden Dokumente vorlegen:
A. Digitales Covid-Zertifikat der EU (CCD-EU) oder ein gleichwertiges EU-Zertifikat: Nachweis der Vollimmunisierung durch Erhalt der letzten Dosis der Erstimpfung oder aber einer Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor Ankunft. Danach ist ein Booster-Impfnachweis erforderlich. Personen unter 18 Jahre haben kein Ablaufdatum beim Impfnachweis.
/ Oder einen negativen Diagnostiktest auf eine aktive Infektion oder eine Genesungsbescheinigung (mehr als elf Tage nach dem ersten NAAT- oder Antigen-Schnellteste, maximal 180 Tage gültig)
B. Falls kein gültiges digitales EU Zertifikat (CCD-EU) vorliegt muss das QR SpTH Gesundheitsformular vorgewiesen werden, das über die spanische Webseite beantragt werden kann (https://www.spth.gob.es). Achtung: Die persönliche Ausweisnummer des Tests muss mit jener des spanischen Einreiseformulars übereinstimmen.

Wie alt darf der Test sein? 

72 Stunden vor Einreise für NAAT (Nukleinsäureamplifikationstest), wie z. B. rt-PCR, rt-LAMP (Reverse Transcriptase Loop-Mediated Isothermal Amplification) oder TMA (Transcription Mediated Amplification).
Es zählt das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests. Das Zertifikat darf in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch ausgestellt sein. Falls dieses in einer anderen als hier aufgelisteten Sprache vorliegt, muss eine offizielle Übersetzung in Spanisch beigelegt werden.
- 24 Stunden bei negativen Antigen-Schnelltests.
Die Tests müssen mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name des Reisenden und die Ausweisnummer* (Reisepass- oder Personalausweisenummer)
- Datum und Uhrzeit der Durchführung 
- Kontaktdaten des durchführenden Zentrums
- negatives Testergebnis und die verwendete Technik
Die hier angeführten Anforderungen gelten nicht für Transitreisende.

Überprüfen der Gültigkeit des EU-Zertifikats (CCD-EU)

Ob das digitale Covid-Zertifikat der EU (CCD-EU) oder ein gleichwertiges EU Zertifikat zum Zeitpunkt der Reise gültig ist, können Sie hier überprüfen: https://www.spth.gob.es/spain-validator

*Quelle: Turismo de Canarias. Gilt für Einreisende aus der EU, aus Schengen-Ländern oder Drittländern, mit denen Spanien ein Gegenseitigkeitsabkommen hat.