Ausgabe Nr.
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J M upload 20.04.2022, Viva Edition 187 | Print article

Endlich Maskenbefreiung - Real Dekret 286/2022

Spanien hat aufgrund der positiven pandemischen Entwicklung ihre Strategie geändert und verfolgt nur noch die Fälle bei Menschen über 60 Jahren bzw. bei vulnerablen Personengruppen. Die 7-Tage-Inzidenz hat sich bei etwa 400 eingependelt. Deeskalationsschritte wurden bereits Ende Februar eingeleitet und sukzessive vorangetrieben. Heißt ersehnt wurde die Aufhebung der Maskenpflicht, die am 20. April 2022 in der staatlichen Amtsmitteilung (BOE Boletín Oficial del Estado mit nr. BOE-A-2022-6449) veröffentlicht wurde und mit Veröffentlichung in Kraft gesetzt ist. (Update: Wurde bis 30. Juni 2022 verlängert!)

Grundsätzlich sind keine Maken in Innenräumen erforderlich.

• Demnach ist nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen (Hospitäler, Gesundheitszentren, Apotheken etc.) sowie in Residenzen für vulnerable Personen (z. B. Menschen mit Behinderung) das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken verpflichtend.
• In Seniorenheimen müssen zwar die Bediensteten und BesucherInnen Nasen-Mundschutzmasken tragen, die BewohnerInnen jedoch nicht. 
• Die Pflicht fällt generell in Schulen und prinzipiell auch in Firmen, wobei als Präventivmaßnahme die Beibehaltung in gewissen Fällen Sinn macht.
• Getragen werden müssen Masken auch auf Schiffen, sofern ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder in Innenkabinen, falls diese mit anderen Personen geteilt werden.

Obwohl die Maskenpflicht (größtenteils) gefallen ist, wird zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen, insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personengruppen (Senioren, ernsthafte Erkrankungen, Schwangere) - auch bei Familientreffen. Es steht also jedem frei, eine Maske zu tragen.