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Covid-19: Lockerungen für Sport und Spaziergänge, auch an Stränden aber ...

Viva Canarias Online 02.05.2020 - Coronavirus | Heute um 0.00 Uhr traten die ersten Lockerungsbestimmungen der in Zusammenhang mit dem in Spanien ausgerufenen Alarmzustands und jenen seit 15. März geltenden Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Grundsätzlich sind Menschenansammlungen zu vermeiden und der Sicherheitsabstand von 2 m in jedem Fall einzuhalten!

Nicht gelten die nachfolgend aufgelisteten Zeitfenster für Personen mit Symptomen oder die unter Quarantäne gestellt sind! 

Für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner gilt keine Einschränkung. Das bedeutet, dass ihre Bevölkerung grundsätzlich im Zeitfenster von 6.00 bis 23.00 Uhr Spazieren gehen darf oder Sport betreiben kann.

Prinzipiell erlauben die nachfolgend beschriebenen Lockerungen, dass Personengruppen innerhalb von bestimmten Zeitfenstern das Haus zum Ausüben von Sport oder zum spazieren gehen zu verlassen dürfen. Damit soll vermieden werden, dass die gefährdete Altersgruppe (Senioren) nicht mit Kindern zusammentrifft.

• Minderjährige unter 14 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person (maximal 3 Kinder): 12.00 bis 19.00 Uhr.

• Personen ab 14 Jahre: 6.00 bis 10.00 Uhr und 20.00 bis 23.00 Uhr

• Senioren über 70 Jahre und Menschen, die eine Begleitperson benötigen (10.00 bis 12.00 Uhr und 19.00 bis 20.00 Uhr);

• Hobbysportler: 6.00 bis 10.00 Uhr und 20.00 bis 23.00 Uhr; alleine und ohne Kontakt zu anderen, einmal am Tag und innerhalb der Wohnsitzgemeinde; Unnötige Pausen sollen vermieden werden. Einhaltung des Sicherheitsabstands von 2 m zu anderen Personen. Achtung: Nicht erlaubt ist es öffentliche Verkehrsmittel oder motorisiert den Ort des Sports bzw. des Spaziergangs anzufahren.

Spaziergänge mit einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person oder einer Begleitperson, falls dies erforderlich ist (gesundheitliche oder mentale Gründe). Einmal täglich und nur innerhalb von 1 km Entfernung vom Wohnsitz. Allerdings gelten nach wie vor die Regelungen hinsichtlich dem Verlassen des Hauses, z. B. um Einkäufe zu erledigen. Das bedeutet, dass man aus diesem Grund das Haus ein zweites Mal verlassen darf.

Sport und Spaziergänge an Stränden

Die Gemeinden können unterschiedliche Regelungen hinsichtlich dem Zugang zu den Stränden festlegen.

Gemeinde San Bartolomé de Tirajana

• Auch die Strände der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana werden nach einer einberufenen Sitzung nun doch innerhalb der oben definierten Zeitfenster für die Ausübung von Sport (Wassersport, Laufen) freigegeben und zwar ab Mittwoch, 6. Mai 2020. Die motorisierte Anfahrt zum Ausüben des Sports ist nicht erlaubt (z. B. Fahrt von Fataga nach Playa del Inglés, um dort zu laufen). Sonnenbaden und Schwimmen bleiben komplett verboten. Explizit nicht erwähnt sind Spaziergänge.

Las Palmas de Gran Canaria

• Die Hauptstadt Las Palmas de Gran Canaria öffnet seine Strände zum Ausüben von Hobbysport und für Spaziergänge sowie seine Stadtparks, wobei die darin befindlichen Spielplätze und Sportgeräte nicht verwendet werden dürfen allerdings innerhalb von 1 km Distanz zum Wohnort. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben wird die Präsenz der Nationalpolizei verstärkt.

Parks: Juan Pablo II, Doramas, Casablanca III, Castillo de la Luz, Don Benito, La Mayordomía, La Paterna, Las Rehoyas, Buenavista, Estadio Insular, Las Edades.

Folgende Sportkomplexe sind ebenfalls geöffnet: Lomo Blanco, Vega de San José, Parque Romano und die Sportwege von La Ballena.

• Die Gemeinde Mogán sowie Telde erlauben die Nutzung der Strände zum Ausüben von Sport und für Spaziergänge;

• Auf Fuerteventura dürfen Surfer und Wind- und Kitesurfer zwar ihrem Hobby nachgehen, dürfen die Geräte allerdings nicht mit dem Auto zum Strand fahren.

Quelle. Ministerio de Sanidad Veröffentlichung vom 20. April 2020, in Kraft am 1. Mai 2020 um 0.00 Uhr. Staatsanzeiger BOE (Boletín Oficial del Estado Nr. BOE-A-2020-4767 - siehe Anhang)

Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft, ergo, darf man beispielsweise einkaufen gehen auch zu anderen Zeiten als in den o.a. Zeitfenstern. Diese gelten für die Aktivitäten Spazierengehen sowie zum Ausüben von Hobbysport.

Siehe Alarmzustand Coronavirus: Ausnahmezustand Spanien - ab SOFORT. Achtung Änderung!

Lockerung Ausgangsbeschränkungen für Kinder - alle Details