Ausgabe Nr.
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J M upload 02.08.2018, Viva Edition 40 | Print article

Erste Zahlen über Vergehen der Tierschutzverordnung

Las Palmas de Gran Canaria veröffentlichte Mitte August die ersten statistischen Daten hinsichtlich Vergehen gegen die Richtlinien für Tierschutz- und Tierhaltung. In den letzten zwölf Monaten gingen in Summe 451 Anzeigen ein. Bei den Verstößen handelte es sich bei 43 Prozent um Vergehen gegen Anlein-Pficht bzw. fehlende Maulkörbe, bei 30,16 Prozent um fehlende Dokumentation, 13 Prozent um Tierquälerei und nur um 8.87 Prozent um Belästigung durch Tierausscheidungen. Der Rest betraf Vergehen wie z. B. das Ausführen der Hund in nicht autorisierten Zonen. Inzwischen verfügt die Stadt Las Palmas über fünf Hundeparks und eine Hundezone am Strand von Playa de Bocabarranco. 

Die Strafen liegen zwischen 150 und 1.500 Euro. Gemäß städtischem Melderegister für Tiere leben derzeit 57.296 Hunde und 2.427 Katzen in der Stadt. Um das städtische Zusammenleben zwischen Bürgern und Hundehaltern weiter zu verbessern laufen weitere Maßnahmen. Darunter fällt unter anderem die Sondereinheit für Tierschutz- bzw. Tiervergehen (Unidad Canina de la Policia Local) oder Workshops und Kurse für Tierbesitzer und Tiertrainer (siehe Foto: Absolventen des Kurses „Iniciación a educador canino en positivo“.