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Höchste Alarmstufe 4 für Lanzarote und La Graciosa ab 23. Januar 2021, 0.00 Uhr

Viva Canarias Online 22.1.2021 | In nur drei Wochen hat sich die epidemiologische Situation auf Lanzarote dramatisch verschlechtert und in diesem Zeitraum hat sich die 7-Tage-Inzidenz verfünfundzwanzigfacht. Neben der Inzidenz ist auch die Nachvollziehbarkeit der Kontaktpersonen der identifizierten Cluster nicht mehr umfassend möglich.

Daher hat der Krisenstab der Kanarenregierung in der gestrigen Sitzung für die Inseln Lanzarote und La Graciosa die Anhebung auf die Alarmstufe 4 „braun“ beschlossen, was noch mehr Einschränkungen mit sich bringt (siehe weiter unten im Text). Diese Maßnahmen treten am 23.1.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.

 

Alarmstufe 4 - Einschränkungen (Überblick)

Ein- und Ausreisebeschränkung mit Ausnahme von (gemäß Königlichem Dekret 926/2020)::

a) Aufsuchen eines Gesundheitszentrums, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und -einrichtungen;

b) Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als ArbeitnehmerIn, UnternehmerIn, FreiberuflerIn oder für institutionelle oder rechtliche Verpflichtungen;

c) Besuch von Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten oder sonstigen Kindereinrichtungen;

d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz, auch Verwandter und nahestehender Personen;

e) Aufsicht von Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, Senioren sowie Pflege, insbesondere vulnerable Personengruppen;

f) Reisen zu Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie zu Tankstellen in benachbarten Gebieten;

g) In dringenden oder erforderlichen Fällen, wie z. B. Amtswege bei Behörden, Gerichten und Notaren;

h) Erneuerung von Ausweisen, Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere nicht aufschiebbare Verwaltungsverfahren;

i) Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht aufgeschoben werden können;

j) Höhere Gewalt oder andere Notfälle;

k) Jede andere begründbare Handlung ähnlicher Natur (belegbar);

2.2. Ausgenommen ist der Transit durch das Territorium, falls die Enddestination in einem anderen Land oder in einer anderen spanischen Region ist.

2.3. Ebenfalls ausgenommen sind Touristen, mit einer Buchungsbestätigung einer registrierten touristischen Einrichtung (Registro General Turístico de la Comunidad Autónoma de Canarias).

2.4. Von Fahrten in andere Gemeinden wird abgeraten.

3. Einschränkung sozialer Kontakte 

-  Es dürfen sich nur Personen aus einem Haushalt treffen, sowohl im privaten Umfeld als auch im öffentlichen Raum, sei es im Freien oder Inneren. Ausgenommen davon sind „Spezifische Maßnahmen für die Hotellerie, Restaurants, Terrassen, Bars und Cafés“.

Schließung aller nicht essenziellen Aktivitäten ab 18.00 Uhr, mit Ausnahme von:

- Industrie, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Getränke, Produkte und Waren des täglichen Bedarfs; Gesundheitszentren und -dienstleistungen, Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, Kindergärten, Sprachakademien und Schulen, die pädagogische Unterstützung für Fächer bieten, die in den Lehrplänen der formalen Bildung enthalten sind, Konservatorien und Musikschulen; professionelle Dienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen und Hausangestellte; wesentliche öffentliche Dienstleistungen; soziale und sozial-gesundheitliche Dienstleistungen; Veterinärzentren oder -kliniken; Tankstellen, Fahrzeugvermietung und Fahrzeuginspektionsstationen; Zustelldienste; soziale Kantinen; Bestattungs- und Trauerdienste; Sportzentren im Freien für die Ausübung von individuellem Sport; Gerichtsvollzieher und Intermediationszentren für Minderjährige und Familientreffpunkte; Restaurants und Cafeterias für Zustelldienste oder Abholservice; in touristischen Beherbergungsbetrieben integrierte Verpflegungseinrichtungen zur  ausschließlichen Nutzung durch die Kunden; Gesundheitszentren, Kantinen von Sozialeinrichtungen; Kantinen in Bildungszentren sowie in Arbeitszentren für die ArbeitnehmerInnen.

4. Nächtliche Ausgangssperre

- 22.00 bis 6.00 Uhr morgens.  Ausgenommen sind folgende besondere Gründe (gemäß Artikel 5 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom 25. Oktober).

- Erwerb von Medikamenten und medizinischen Produkten in Apotheken

- Besuch von Gesundheitseinrichtungen

- Besuch von veterinärmedizinischen Einrichtungen (in Notfällen)

- Beruflich (ArbeitnehmerInnen, UnternehmerInnen, DienstleisterInnen, Mitarbeit in Institutionen oder GesetzesvertreterInnen)

- Betreuung von Seniorenheimen, Jugendzentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, im Besonderen von vulnerablen Personengruppen

- Aus Gründen „höhere Gewalt“ und andere Notfälle

- Jeder anderer Grund ähnlicher Natur (belegbar)

- Zur Betankung an Tankstellen oder Raststellen, wenn die Fahrt aus einem der hier aufgeführten Gründe notwendig ist.

5. Veranstaltungen

- Nicht erlaubt sind Feiern, Kirmes, Messen oder ähnliche Events

- Nicht erlaubt sind Massenveranstaltungen, auch nicht jene, die im Artikel 2.1.11. von der Kanarenregierung am 19. Juni 2020 als genehmigungspflichtig aufgelistet sind

- Empfohlen wird die Schließung bzw. Sperre von Parks, öffentlichen Plätzen, Parkplätze in den Nachtstunden, um Menschenansammlungen sowie den Konsum von Alkohol zu vermeiden.

Arbeit

Tele- und Fernarbeit soll für alle Bereiche forciert werden, wo eine physische Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich ist. Meetings dürfen nur äußersten Notfall stattfinden, sofern die Sicherheitsabstände eingehalten und Nasen-Mundschutzmasken getragen werden sowie das Forum 33 % nicht übersteigt.

Spezifische Maßnahmen für Hotellerie, Restaurants, Terrassen, Bars und Cafés

- Innenbereiche müssen geschlossen bleiben, außer, es handelt sich um jene in Gesundheitszentren, um Personalkantinen oder um touristische Einrichtungen (exklusive Nutzung durch die Touristen, also nicht durch Hotelfremde).

- Max. 4 Personen aus einem gemeinsamen Haushalt bzw. 2 Personen, falls eine nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 2 m zwischen den Tischen bzw. Tischgruppen.

- Der Konsum an der Theke, Buffet und Selbstbedienungen sind untersagt.

- Das maximale Forum darf 50 % im Freien nicht übersteigen. 

- Abholservice von Speisen und Getränken sowie Zustellservice ist bis 22.00 Uhr erlaubt.

- Auf Terrassen im Freien oder anderen zum lokal gehörenden Außenzonen ist der Konsum an der Theke untersagt, ebenso Buffets, Selbstbedienung und Rauchen. Untersagt sind alle Aktivitäten, die die Einhaltung der Sicherheitsabstände gefährden oder das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken verhindern, z. B. Tänze, Karaoke, Bälle etc. Das Forum darf 50 % nicht überschreiten. Der Sicherheitsabstand beträgt 2 m.

- Die Maßnahmen gelten für jede Aktivität oder Betriebsstätte, die Essen oder Speisen anbieten, auch wenn diese als Ergänzung zur eigentlichen Geschäftsaktivität erfolgt.  

Geschäfte, Einkaufszentren

- Das erlaubte Forum wird von 33 % (Alarmstufe 3) auf 25 % (Alarmstufe 4) gesenkt. Wenn die Geschäftsfläche sich über mehrere Etagen erstreckt, dann gilt dieses Limit für jede einzelne. Gleiches gilt für die Allgemeinzonen.

- Das unnötige Verweilen in Allgemeinzonen von Einkaufszentren ist untersagt, außer zum Transit oder beim Zugang eines Geschäfts. Diese Einschränkung gilt nicht für autorisierte touristische Aktivitäten, sofern diese im Freien erfolgen und die entsprechenden in Punkt 7 geltenden Bedingungen eingehalten werden.

- Es müssen alle Maßnahmen getroffen werden, damit Bewegungsströme geleitet und Zugänge kontrolliert werden. Dadurch soll die Bildung von Menschentrauben vermieden und die Einhaltung der Sicherheitsabstände gewährleistet werden. Ggfs. können die zur Verfügung gestellten Parkplatzflächen entsprechend reduziert werden.

- Menschen über 75 Jahre soll eine spezielle Aufmerksamkeit zuteil werden, z. B. eigene Zugänge, Uhrzeiten, dedizierte Parkplätze, Kassen, Ruhezonen etc. 

Spielstätten

Geschlossen bleiben Casinos, Spielsäle, Bingo-Säle und alle anderen Einrichtungen ähnlicher Natur (Billard, Bowling etc.).

Sport und physische Ertüchtigung

- Untersagt sind all jene Sportarten, wo die Einhaltung des Sicherheitsabstands nicht eingehalten werden kann

- Untersagt wird die physische Ertüchtigung und Sport in geschlossenen Räumlichkeiten und Sportzentren

- Individualsport im Freien ist erlaubt, sofern zu jeder Zeit ein Sicherheitsabstand von 2 m eingehalten werden kann.

- Teamsport ist untersagt.

- Trainings sind erlaubt, sofern die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 2 m eingehalten werden kann.

Professionelle Sportveranstaltungen sind erlaubt, sofern 2 m Sicherheitsabstand zwischen den Sportlern/Spielern eingehalten werden; Untersagt ist Publikum, außer bei Kindersportveranstaltungen;

Reiseführer. Diese dürfen in einzelnen Gruppen mit max. 4 Personen erfolgen, wobei die Gesamtpersonenanzahl 12 nicht übersteigen darf. Falls diese im Freien stattfinden und der Sicherheitsabstand zwischen den einzelnen Gruppen zu jeder Zeit eingehalten werden kann, dann können 20 Personen teilnehmen.

Aktivtourismus (z. B. Wandern). Diese dürfen in einzelnen Gruppen mit max. 4 Personen  aus dem selben Haushalt erfolgen, wobei die Gesamtzahl der Personen 12 nicht übersteigen darf. Aktivitäten im Freien dürfen 20 Personen umfassen, sofern zu jeder Zeit der Sicherheitsabstand zwischen den Gruppen gewährleistet werden kann.

Museen, Ausstellungsräume, Sehenswürdigkeiten und andere Kultureinrichtungen. Das Forum wird auf 25 % reduziert. Gruppen von max. 4 Personen.

Religionsausübung

Limitierung des Forumas auf 25 % im Inneren bzw. 50 % im Freien. Max. 10 Personen. Verboten bleiben Chöre.

Strände, Naturschwimmbäder

Limitierung des Forumas auf 50 % an Stränden bzw. auf 33 % in Naturschwimmbädern. In Alarmstufe 4 darf nur individuellem Wassersport nachgegangen werden und die 2 m Sicherheitsabstände sind einzuhalten.

Kinder- und Jugendcamps sind untersagt.

Verkostungen (Wein, Lebensmittel) sind untersagt.

Eigentümerversammlungen sind nur im Falle von Notfällen aufgrund Höherer Gewalt erlaubt und das Forum darf 25 % nicht übersteigen.

Gesundheitseinrichtungen 

- Patientenbesuche sind mit Ausnahme von Minderjährigen oder Menschen vor dem Ableben, außer aus fakultativen anderen dringenden klinischen Gründen.

- Seniorenheime: Sowohl der Besuch als auch das Verlassen der Seniorenresidenzen durch deren Bewohner sind untersagt. Ausnahme: Menschen, kurz vor dem Ableben sowie Bewohner, die im Falle einer Infektion nachweislich geheilt sind.

- Das Personal in diesen Zentren muss FFP2 Masken tragen und zusätzliche Gesichtsschilder, falls es direkten Kontakt mit den Bewohnern hat. Die regelmäßige Frischluftbelüftung aller Räume und Zonen soll forciert werden. 

Öffentlicher Transport (terrestrisch): Max. 50 % belegt, Menschenansammlungen vermeiden, natürliche Belüftung forcieren, essen und trinken ist untersagt..

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Quellen:

https://www.gobiernodecanarias.org/principal/coronavirus/semaforo

—> https://www3.gobiernodecanarias.org/noticias/el-gobierno-de-canarias-eleva-a-nivel-de-alerta-3-a-la-isla-de-lanzarote-y-a-nivel-2-a-la-de-fuerteventura/

—> https://www3.gobiernodecanarias.org/noticias/el-gobierno-de-canarias-eleva-a-nivel-de-alerta-3-a-la-isla-de-lanzarote-y-a-nivel-2-a-la-de-fuerteventura/