Ausgabe Nr.
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J M upload 02.06.2019, | Print article

Keine Zulassung und Kennzeichen für E-Bikes notwendig

Viva Canarias Online | 31.05.2019 - Aufgrund der steigenden Beliebtheit von E-Bikes[1] und der damit einhergehenden stärkeren Präsenz auf den Straßen, hat die Spanische Verkehrsdirektion DGT (Dirección General de Tráfico) die Notwendigkeit einer Zulassung und/oder die Registrierung als Vehikel der Straßenverkehrsordnung in der Kategorie L1e-A der EU evaluiert und ist nun zu dem Schluss gekommen, dass beides nicht notwendig sei. Dies wurde zur Klarstellung hinsichtlich der EU Richtlinie n° 168/2013 durchgeführt worden. Als Mitgliedsstaat hat Spanien den EU Normentwurf nun national klargelegt und bestätigt, dass in Spanien weder ein Kennzeichen noch eine Zulassung für Pedalgestützte E-Bikes (EPAC Electronically Power Assisted Cycles) erforderlich.

Gemäß EU werden damit E-Bikes mit einer maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit von 25 km/h mit einer Nenndauerleistung von 250 W oder weniger definiert. Die Sattelhöhe muss mindestens 635 mm betragen. 

Im Verkehr gibt es weitere Vehikel, die dem elektronisch unterstützen EPAC Fahrrad ähneln insbesondere welche mit einer stärkeren Kapazität oder Motorisierung.

Foto von DGT.

Footnotes

  1. ^ Unter E-Bikes versteht man elektromotrisch unterstützte Fahrräder, die mit Pedalen und einem Hilfsmotor ausgestattet sind (EPAC - Electric Power Assisted Cycles).