Ausgabe Nr.
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J M upload 09.05.2020, | Print article

Phasen der Deeskalation ab 11. Mai 2020

Anexo II - Phasen der Deeskalation

Hinweis: Diese Bestimmungen des veröffentlichten Phasenplans von 0 bis 3 dienen der Orientierung und sind weder vollständig noch bindend. Die Entscheidungen und konkreten Termine für die wirksame Aufhebung der im Alarmzustand festgelegten Beschränkungen werden durch die entsprechenden Rechtsinstrumente (Verordnungen) festgelegt. Die für alle Maßnahmen geltenden gemeinsamen Regelungen können unter gerechtfertigten Umständen angepasst werden.

Allgemeine Regeln

(i) Jede erlaubte Aktivität muss unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, des Selbstschutzes sowie der sozialen Distanzierung erfolgen. Die Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken außerhalb des Hauses ist wird dringend empfohlen, insbesondere wenn die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nicht garantiert werden kann. Ebenso sollte der Zugang zu hydroalkoholischen Lösungen erleichtert werden, um häufige Händehygiene zu ermöglichen.
(ii) Alle Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtungen sowie deren Ausrüstung der zugelassenen Tätigkeiten müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
(iii) Grundsätzlich ist es bis zum Erreichen der neuen Normalität in Phase III. nicht gestattet in andere Provinzen als der Heimatprovinz zu reisen (außer aus berechtigten Gründen). Danach kann zwischen den Provinzen gereist werden, sofern sich beide in Phase III befinden.
(iv) Alle nachfolgend beschriebenen Aktivitäten und ihre Einschränkungen erfolgen schrittweise in einzelnen Phasen der Deeskalation.
(v) Alle unternommenen Fahrten, ungeachtet des Verkehrsmittels, dürfen nur zum Zweck von zugelassenen Tätigkeiten erfolgen.

PHASE 1

Arbeitsrecht

• Analyse der Arbeitssicherheit verschiedener Bereiche, angepasst an die Covid-19 Ansteckungsgefahr.

Persönlich

• Festlegung von Maßnahmen für den Schutz der Risikogruppen und Implementierung dieser.
• Eingeschränkter sozialer Kontakt für Menschen, die weder gefährdet sind, noch Vorerkrankungen haben - bis zu max. 10 Personen.
• Beschränkung der Belegung von Privatfahrzeugen, mit Ausnahme von Personen aus dem Familienverbund (dieselbe Adresse) und somit zusammen fahren könnten.
• Öffnung von Aufbahrungszentren (velatorios) für eine begrenzte Anzahl von Familienmitgliedern unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und Sicherheitsbestimmungen.
- Noch nicht darf man zu seinem Zweitwohnsitz fahren;

Soziale Einrichtungen/Dienste

• Schrittweise Reaktivierung der Sozialen Dienste mit vorrangiger Berücksichtigung der am stärksten benachteiligten Gruppen auf Basis der festgelegten Gesundheitsempfehlungen. Zu ihnen zählen Menschen mit Behinderungen, Therapien, Ergotherapien, Rehabilitationszentren und psychosoziale Dienste.
• Häusliche Pflegedienste von Senioren, die nicht in Seniorenwohnheimen leben.
Phase 3: Besuch von Seniorenheimen

Bildungswesen, Universitäten

• Die Bildungszentren werden für die Desinfektion, Vorbereitung und administrative Tätigkeiten zur Aufnahme des Betriebs für Lehrer, Professoren, Dozenten und Hilfspersonal geöffnet.
• Öffnung der Universitäten zur Desinfektion, Vorbereitung, administrative Tätigkeiten und Forschung.
• Öffnung der Universitätslabors.
- Phase 3: Kindergärten und Unterstufen öffnen

Wissenschaft und Innovation

• Schrittweise Wiedereröffnung der wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die zu Beginn der Pandemie geschlossen wurden, das sie für eine temporäre zeit als nicht essenziell eingestuft wurden.
• Es dürfen wissenschaftliche Seminare und Kongresse mit maximal 30 Teilnehmern abgehalten werden, sofern der Sicherheitsabstand von 2 Metern und die Hygienebestimmungen eingehalten werden.

Handel (kleine Geschäfte <400 qm) und Dienstleistungen

• Schrittweise Eröffnung von Betriebsstätten und kleinen Geschäften (<400 qm), die nicht den Charakter eines Einkaufszentrums oder Gewerbeparks haben.
• Ungeachtet davon dürfen diese ihre Tätigkeit ausführen, sofern sie während dem Alarmzustand für die Öffentlichkeit zugänglich sein durften, obwohl sie sich in Einkaufszentren befinden.
• Die Kapazität ist auf 30 % limitiert. Der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Kunden muss in jedem Fall garantiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird nur ein Kunde nach dem anderen zugelassen.
• Für Personen über 65 Jahre soll ein bevorzugtes Zeitfenster festgelegt werden.
Wenn die zuständige Gemeinde es festlegt, dann dürfen Märkte im Freien (feste und Wochenmärkte) wieder stattfinden, wobei die Bedingungen für die Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen den Ständen und eine ordnungsgemäße Steuerung der Menschen von Sicherheitspersonal beaufsichtigt werden muss. Die Anzahl der Marktstände ist auf 25 % der üblichen Anzahl limitiert und kann vergrößert werden, falls die Fläche proportional erhöht wird, damit die Sicherheitsabstände (Mensch, Marktstände) eingehalten werden kann.

Gastronomie, Cafés, Restaurants

• Wiederaufnahme des Terrassenbetriebs (außen), allerdings nur bei limitierter Auslastung der Zulassung gemäß Genehmigung der Lizenzen der Gemeinde des Vorjahrs (Anzahl der Tische ist in den kommunalen Behörden festgelegt wurden) und unter Einhaltung des Sicherheitsabstände. 50 % der Kapazitäten dürfen belegt werden. Ausweitung der Anzahl der Tische, falls die Gemeinde mehr Platz zur Verfügung stellt und das Verhältnis von Tisch zu Fläche proportional eingehalten wird und die Fußgängerzone auf derselben Fläche gleichermaßen vergrößert wird.
- Phase 2: Konsum innerhalb der Lokale und Restaurants bis maximal 30 % der Kapazität und unter Wahrung der Sicherheitsabstände (nicht Nachtbars und Diskotheken). Nur Konsum im Sitzen an Tischen oder Abholservice (mit Termin, um Menschenansammlungen zu vermeiden).
- Phase 3: Terrassen (max. 50 % der Kapazität) dürden die Anzahl der  erlaubten Tische aus der Betriebslizenz erweitern, sofern die Gemeinde das erlaubt und unter Einhaltung der proportionalen Verhältnisses des zur Verfügung stehenden Platzes von 50%. 
Lokale und Restaurants dürfen ihren Innenbetrieb von 30 % in Phase 2 nun auf 50 % ausweiten sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Menschen an der Bar sichergestellt werden kann.

Nachtbars und Diskotheken dürfen erst in der dritten Phase öffnen mit max. 30 % des Forums.

Hotels, touristische Unterkünfte

• Öffnung, jedoch ohne die Nutzung von Gemeinschaftszonen und mit Einschränkungen, beispielsweise im Restaurant neben anderen Aktivitäten und unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Gesundheitsstandards.
Phase 2: Öffnung der Allgemeinzonen mit max. 1/3 des Forums, außer Gastronomie, Restaurants und Cafés (es gelten die Einschränkungen in diesem Sektor)
Phase 3: Öffnung der Allgemeinzonen mit max. 50 % des Forums, außer Gastronomie, Restaurants und Cafés (es gelten die Einschränkungen in diesem Sektor)

Agrikultur

Phase 1:
• Wiederaufnahme von Tätigkeiten im Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisektor, wo Beschränkungen existieren.
• Verkauf von Flaschenweinen in spezialisierten Geschäften (z. B. Vinotheken)
• Tierhandlungen, Rettungsstationen von Tieren
• Floristen und kleinen Gärtnereien
• Verkauf und Miete von Geräten und Behelfsmitteln für den Garten
• Produktion und Verkauf für die Kultivierung in Gärten.
• Wartung und Reparation von Agrargeräten und Inspektionen von Fitosanitätsprodukten;

(*) Für die Land- und Viehwirtschaft gelten die Regeln des Einzelhandels (Flaschenwein, lebende Tiere).
Wochen- und Bauernmärkte werden im Kapitel „comercio minorista“ behandelt.

Phase 2: Sportfischen und Jagd wird wieder erlaubt;
Phase 3: keine.

Kultur, Freizeitaktivitäten

• Bibliotheken (Bücherverleih, Lesen nur bei limitierter Kapazitätsauslastung)
• Kulturelle Veranstaltungen und Shows mit weniger als 30 Personen in geschlossenen Räumen (1/3 der Kapazität).
• Acts und Spektakel im Freien mit weniger als 200 Zuschauer (nur bei Sitzplätzen erlaubt und unter Einhaltung des Sicherheitsabstands)
• Museen (nur Besuche, keine kulturellen Aktivitäten) bei einer Auslastung von 1/3 der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge in den Räumen.
• Aktiv- und Naturtourismus für eine begrenzte Anzahl an Personen.
• Audiovisuelle Produktionen, Dreharbeiten (Kinofilme, Serien)

Phase 2: Kino, Theater, Auditorien und ähnliche Veranstaltungsräumlichkeiten (mit Tickets-Vorverkauf) und mit einer Limitierung von max. 30 % des Forums
- Sehenswürdigkeiten und Kultureinrichtungen, Ausstellungen, Museen bei 1/3 Auslastung der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge;
- Kulturspektakel in geschlossenen Orten (weniger als 50 Personen und 1/3 des Forums) und im Freien (bis maximal 400 Personen, nur mit Sitzplätzen)
- Aktivtourismus und Natur für größere Personengruppen

Phase 3: Kulturveranstaltungen bis 30 % Auslastung des Forums dürfen diese Einschränkung auf 50 % erhöhen.
- Säle für Darstellende Kunst und Musikdarbietungen bis 30 % des Forums. 
- Plätze, hallen, Orte etc. mit einem beschränktem Forum müssen mindestens 9 qm. pro Person einrechnen
- Kulturspektakel und Themenparks und Freizeitparks im Freien für maximal 800 Personen und nur, wenn das Forum sitzt und der Mindestabstand eingehalten wird. 
- Aktivtoruismus und Naturerlebnis.
- Strände dürfen verwendet werden unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderung und -abstände.

Professioneller Sport und Sportvereine

Phase 1: Öffnung der Zentren für Hochleistungssport mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen und, wenn möglich, in Zeitfenstern.
• Mittelintensive Trainings in professionellen Ligen.
Phase 2: Basistrainings für nicht professionelle Vereine
- Volle Trainings in professionellen Ligen
- Start von professionellen Championships/Wettkämpfen bei geschlossenen Türen oder mit einer Limitierung des Forums, falls Übertragungen möglich sind.
Phase 3: Mittelintenstive Trainings in nicht professionellen Ligen.

Hobbysport

• Outdoor-Sport ohne Publikum oder persönlichen Kontakt (Leichtathletik, Tennis).
• Individuelle sportliche Aktivitäten nach Terminvereinbarung in Indoor-Sportzentren, die keinen körperlichen Kontakt mit anderen Personen erfordern, keine Nutzung der Umkleidekabinen und nach vorheriger Terminvereinbarung.
Phase 1: Sportveranstaltungen im Freien dürfen mit einem begrenztem Forum - im Ausmaß ähnlich jener Einschränkungen im Kulturbereich der Phase 2 ausgeübt werden.
Phase 2: Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumlichkeiten ohne Publikumsverkehr (d. h. Terminvereinbarung) und nur für Sportarten ohne physischen Kontakt oder wo die Ansteckungsgefahr gering ist.
Phase 3: Sportveranstaltungen im Freien mit einer geringeren Limitierung - ähnlich der Kulturvorgaben dieser Phase. 
Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten werden (sofern diese ohne körperlichen Kontakt sind oder eine geringe Ansteckungsgefahr besteht, wie z. B. Rollschuhlaufen) mit einer Ausübung auf Basis der Enschränkung 1 Person pro 20 qm erlaubt.
Spiele werden mit einer Besetzung von maximal 1/3 des Forums erlaubt, sofern die Sicherheitsabstände zwischen den Zuschauern garantiert werden und diese im Freien sind. Oder, die Benützung der Sportzentren ohne Umkleidekabinen bis zu 30 % des Forums.

Religion

- Phase 1: Einschränkung der Belegung des Forumas auf 30 % der Kapazität.
- Phase 2: Erhöhung der erlaubten Belegung des Forums auf 50 %.
- Phase 3: keine Änderung

Mobilität (Stadt bzw. städtischen Bereich)

• Steigerung des Serviceangebots von öffentlichen Verkehrsmittel in städtischen und überstädtischen Zonen auf 80 - 100 %.
• Erhebung der Passagiernachfrage und Erarbeitung eines Referenzwerts für die Belegung.
Phase 2: Keine Änderung.
Phase 3: Alle öffentlichen Verkehrsmittel dürfen die Kapazität auf 100 % erhöhen.

 

Mobilität an Land (Schienenverkehr, Busse - mittlere und längere Distanzen)

• Aufrechterhaltung der aktuellen Bedingungen (Begrenzung der Anzahl der angebotenen Dienste auf 30%). Begrenzung der Belegung auf 50% der Fahrzeuge.
• Verpflegung in Zügen ist verboten.

Phase 2: Keine Änderungen. 
Phase 3: Mögliche Anhebung der Kapazitäten in Bussen und Zügen.

Flugverkehr

• Aufnahme des Flugbetriebs in Abhängigkeit von einem europäischen oder internationalen Vereinbarung unter Berücksichtigung der Sicherheit.

Schiffsverkehr

- Belegung von 100% in Kabinen, solange sie von Personen aus einem Familienverbund belegt sind.n Kabinen, solange sie von Personen aus einem Familienverbund (selber Wohnsitz) belegt sind.

Phase 2: keine Änderung
Phase 3: Aufhebung aller Einschränkungen im Fährverkehr unter Berücksichtigung der gesundheitsrelevanten Entwicklungen. Nautische Freizeitaktivitäten werden erlaubt.