Ausgabe Nr.
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J M upload 31.05.2022, Viva Edition 188 | Print article

Punktesystem Spanien

Mit der spanischen Straßenverkehrsverordnun) wurde im Jahr 2016, wie in vielen Ländern Europas üblich, ebenfalls ein Punktesytem als Sanktionsform eingeführt. In der Überarbeitung gab es nun auch hier einige Neuerungen.

Dem Inhaber eines Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis wird ein Anfangsguthaben von zwölf Punkten zugewiesen (Art. 63 der Verordnung). In folgenden Fällen werden nur acht Punkte Anfangsguthaben gewährt.

a) Führerscheinneulinge (< 3 J.)
b) Wiedererlangung des Führerscheins aufgrund des Verlustes aller Punkte

Allerdings wird in beiden Fällen a) und b) nach Ablauf von zwei Jahren das Guthaben auf zwölf Punkte hochgesetzt, sofern es in diesem Zeitraum zu keiner verwaltungsrechtlichen Sanktion gekommen ist, die mit Punkteabzügen sanktioniert wurde.

Hinweis: Wer trotz Führerscheinentzuges fährt und erwischt wird muss mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, einer Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit von bis zu 90 Tagen rechnen.

Wiedererlangung PUNKTE

Wer drei Jahre ohne eine verwaltungsrechtliche Verkehrssanktion fährt, erhält zwei Punkte als Bonus und in den darauffolgenden drei Jahren einen weiteren Punkt mit einem kumulierten Guthaben und einem Maximum von 15 Punkten, anstelle von zwölf.

Durch die Teilnahme an Kursen können Punkte wieder erworben werden. Dabei handelt es sich gemäß Anhang VIII. der Straßenverkehrsordnung um solche, die der Fahrsicherheit dienen oder ein effizientes und umweltbewusstes Fahren ermöglichen.

Der Kurs muss mindestens sechs Stunden umfassen und aus einem theoretischen und praktischen Teil bestehen. Jeder Kurstyp darf höchstens alle zwei Jahre belegt werden.

Eine Auflistung der vom Verkehrsministerium akzeptierten Kurse findet sich auf der Webseite www.dgt.es

Bei der Kursteilnahme muss unterschieden werden:

a. Freiwillig absolvierte Fahrkurse dienen jenen FahrerInnen, die aufgrund eines geschrumpften Punktestands diesen aufbessern möchten (recuperación de puntos). Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs wird mit zwei Punkten belohnt. Die absolvierten Kurse können das Guthaben bis auf ein Maximum von 15 Punkten kumulieren. 
b. Verpflichtende Fahrkurse für FahrerInnen, die alle Punkte verloren haben und ihren Führerschein neu beantragen möchten/müssen.  Kursdauer max. 30 Stunden.

Punktesaldo einsehen

Die Gutschrift der Punkte gilt erst dann, wenn sie verwaltungstechnisch hinterlegt sind. Diese können Sie wie folgt abfragen:

• App miDGT
• Personen über 65 Jahre können ihren Saldo im nächstgelegenen DGT Zentrum persönlich abfragen (nicht im Namen von anderen Personen), benötigen aber einen Termin.
• BürgerInnen können auf der Internetseite der Verkehrsdirektion Spaniens (DGT - Dirección General de Tráfico) jederzeit ihren Punktestand abfragen, benötigen dafür jedoch die elektronische Unterschrift: 
https://sede.dgt.gob.es/es/permisos-de-conducir/consulta-tus-puntos/index.shtml
• Telefonisch: 060