Ausgabe Nr.
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M M upload 09.04.2014, Viva Edition 19 | Print article

Rechtstipp Nr. 17 - Der Tod

1. Ab wann existiert ein Mensch? Was ist der Tod? Wann gilt man als tot?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Spaniens (Código Civil), exis-tiert ein Mensch ab dem Zeitpunkt, an dem er geboren wird, wenn er “menschliche Form hat” und mindestens 24 Stunden lebt. Hat das geborene Kind keine menschliche Form, wird es tot geboren, oder stirbt sofort, dann hat es legal keinen Menschen gegeben. Früher meinte man, tot ist derjenige, der nicht mehr atmet, oder derjenige, dessen Herz nicht mehr schlägt. Aber Mediziner konnten diese “Toten” irgendwann wiederbeleben, was klar zeigte, dass der Tod etwas anderes war, oder dass diese noch nicht richtig tot waren. Der moderne legale Begriff von Tod verlangt aber in allen westlichen Ländern, dass das Gehirn nicht mehr aktiv ist. Erst danach ist man tot, und dann kann man z. B. Organe für Transplantationen entnehmen oder den Körper einäschern, usw.

2. Der Gesetzgeber kümmert sich um den Tod,

a) weil der Tod das Ende der Rechtspersönlichkeit des Betroffenen bringt (da man tot ist, kann man nichts mehr besitzen, keine Ren-ten mehr beziehen, usw.); b) nach dem Tod erfolgt die Erbschaft, man muss die Erbschaftssteuer zahlen, usw.; c) man muss auch das Begräbnis oder die Einäscherung regeln; d) Organe für Transplantationen dürfen erst dann ent-nommen werden, wenn der Spender tot ist; und d) das Strafgesetzbuch bestraft diejenigen, die den Tod anderer verursacht haben.

3. Wie geht man in Spanien mit dem Leichnam um?

Nach dem Decreto 2263/1974 de Policía Sanitaria Mortuoria, sind nur

a) die normale Beisetzung in einem zugelassenen Friedhof (man “kauft” dafür ein Grab oder eine Nische für eine gewisse Zeit, und nach Ablauf der Zeit werden die nicht reklamierten Reste entsorgt),

b) Einäscherung (das billigste und ökologischste System); Seebestattung auf hoher See; oder Überführung ins Ausland (extrem teuer und aufwendig, da die Leiche einbalsamiert werden muss und einen speziellen Sarg braucht) gestattet. Sterben zwei Menschen zusammen, braucht jeder einen eigenen Sarg (mit Ausnahme der Mutter und ihres Babys), können aber im selben Grab beigesetzt werden.

Einen Sarg muss man bei Beerdigungen und Einäscherungen immer kaufen, auch wenn er nur verbrannt wird. Die Asche muss man in Spanien nicht wie in Deutschland zum Friedhof bringen, aber viele Bestimmungen der Gemeinden verbieten, die Urnen oder die Asche in öffentlichen Plätzen zu entsorgen. Die Kirche akzeptiert die Einäscherung, empfiehlt aber, dass die Asche auf dem Friedhof bleibt. Die Beisetzung muss von den Verwandten bezahlt werden, auch wenn sie das Erbe ausschlagen; sind sie arm, übernimmt die Gemeinde die Kosten (dann landet die Leiche in der Regel in einem Sammelgrab). Die Begräbniskosten kann man sich von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer abziehen.

4. Wie kann ich meinen Tod vorbereiten?

Viele von uns verdrängen, dass wir sterblich sind, und sterben, ohne irgendwas vorbereitet zu haben, was ungünstig ist.

• Testament machen, womit der Nach-lass richtig geregelt und vorgesorgt wird. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Mappe zu haben, wo man für die Erben alle notwendigen Informationen parat hat (Immobilien, Bankkontos, Schulden, usw.).

• Patientenverfügung machen. Einige kranke Menschen wissen, dass sie wegen ihrer Krankheiten einen besonders grausamen Tod erleben könnten. Viele denken darum über Selbstmord nach, aber besser wäre, die richtigen Ärzte zu kontaktieren, die sie verständnisvoll behandeln, sowie eine richtige Patientenverfügung zu machen. Die Patientenverfügung macht man, um sicher zu sein, dass man im Krankenhaus oder vom Arzt in den letzten Tagen so behandelt wird, wie man will, und dass die Ärzte einen nicht unnötig quälen werden, um das Leben sinnlos einige Tage zu verlängern. Als Patient hat man ja das legale Recht, sich gegen jede Behandlung zu wehren, aber leider gibt es immer noch viel zu viele Ärzte, die (manchmal auch aus Angst vor eventuellen Strafen) verbittert weiter um das Leben des Patienten kämpfen, wenn sowieso schon alles verloren ist, was das Leiden vieler unnötig und qualvoll verlängert. Normalerweise ernennt man in der Patientenverfügung einen Vertreter (Freund, Anwalt oder Verwandter), dem man Zugang zur Krankenakte und die Verfügungsmacht gibt, für den Fall, dass der Kranke nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Diese Patientenverfügungen werden notariell beglaubigt und danach beim kanarischen Gesundheitsamt eingetragen, und sind damit den Krankenhäusern per Internet zugänglich. Man muss nicht in Todesgefahr sein, um ein Testament oder eine Patientenverfügung zu machen. In der Patientenverfügung sagt man auch, ob man nach dem eigenen Tod die Organe zur Transplantation zur Verfügung stellen will oder für wissenschaftliche Zwecke (sowie Medizinstudenten).

• Die Bestattung oder Einäscherung im Voraus vorbereiten. In Spanien ist es üblich, eine Versicherung abzuschließen, die bei Ableben des Versicherten alle Kosten übernimmt (in der Regel zwischen 2.500 bis 6000 Euro). Selbstverständlich kann man auch, wenn man bereits schwer krank ist, die eigene Bestattung selbst organisieren und im Voraus bezahlen, wie wir das in unserer Kanzlei für mehrere Mandanten gemacht haben. Wenn gerade ein Angehöriger gestorben ist, ist man oft sehr deprimiert und schwach, und trotzdem muss man sich darum kümmern und alles organisieren … man gerät dabei in die Hände der “Bestattungsmafias”, wodurch die Bestattung erheblich teurer wird. Preise und Dienstleistungen zu vergleichen, und alles im Voraus zu regeln lohnt sich finanziell wirklich! Die immer notwendige Bestattungsfirma kümmert sich nicht nur um die Bestattung oder Einäscherung selbst, sondern auch um die Erledigung aller Behördengänge,

• Falls wir Verwandte haben, die wirtschaftlich von uns abhängig sind, ist es empfehlenswert vorzusorgen, denn ihr Leben endet nicht, wenn wir nicht mehr da sein sollten. Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, sodass für sie gesorgt, oder gibt es mindestens eine Hinterbliebenenrente oder eine ausreichende Erbschaft?

• Organtransplantation. Wenn wir nicht mehr leben können, wäre es dann vielleicht nicht schön, zu helfen, anderen das Leben zu retten? Wenn die Organe zu gebrauchen sind, fragen die Ärzte die Hinterbliebenen taktvoll nach ihrer Genehmigung, auch wenn der Verstorbene einen Spenderausweis hatte oder sich in der Patientenverfügung für die Spende entschlossen hatte. In Spanien gibt es ein beispielhaft gutes Transplantationssystem, sodass hier mehr Organe transplantiert werden, als in jedem anderen Land der Welt.

• Für viele ist es auch wichtig, ihr Ableben auf irgendeine Weise spirituell vorzubereiten, oder sie versuchen, diese schwierige Situation spirituell zu bewältigen und zu akzeptieren. Einige wollen sich von Freunden oder Verwandten verabschieden, einige hinterlassen sogar bei uns in der Kanzlei Briefe oder Aufnahmen für die Angehörigen...

5. Wie schaffe ich es, keine Angst vor dem Tod zu haben?

a) Die traditionelle, religiöse Antwort: Zu glauben, dass das Leben nach dem Tod nicht zu Ende ist (weil man in den Himmel/Paradies gelangt, oder weil man wiedergeboren wird) hilft vielen sehr. Allerdings: Nicht jeder kann wirklich daran glauben (es gibt leider keine handfesten Beweise dafür), und es kann auch sein, dass man in die Hölle gelangt oder als Tier wiedergeboren werden sollte ...

b) Die philosophische Antwort: Die Angst vor dem Tod/Sterben hilft jedem Tier oder Menschen, um das Überleben zu kämpfen. Sie ist fürs Überleben der Spezies biologisch sinnvoll, aber trotzdem irrational. Es gab uns nicht, bevor wir geboren wurden und es gibt uns auch nicht, nachdem wir sterben, und ohne lebendigen Körper kann man weder denken noch fühlen oder leiden. „Post mortem nihil, ipsaque mors nihil”, (Es gibt nichts nach dem Tod, der Tod selbst ist nichts) sagte der römi-sche Philosoph Seneca. Unser Leben ist sehr kurz im Vergleich zur Ewigkeit vor und nach uns, und wir alle werden sehr lange tot sein, und das ist nicht schlimm!

c) Die „praktische” Lösung: Nicht allzu viel daran denken: Viele Menschen verdrängen einfach, dass sie sterben werden und leben einfach weiter; was vielleicht doch gesund ist, solange man dadurch nicht unverantwortlich wird. Wie die Spanier so schön sagen: „¡El muerto al hoyo, el vivo al bollo!” (bedeutet soviel wie „Für den Toten das Grab, für den Lebenden der Kuchen”).

d) Der Tod als Erlösung: Für viele Menschen ist der Tod sogar eine ersehnte Erleichterung: Wenn man sehr krank, schwach, alt, behindert oder sogar deprimiert ist, oder wenn man unerträgliche Schmerzen hat, ist der Tod oft das Ende des Leidens und wird willkommen angenommen. Die spanische Heilige Teresa de Jesús sagte: „El dolor de la muerte, es la muerte del dolor“ (Der Todesschmerz ist der Tod des Schmerzes). Der Tod ist auch oft das Ende eines harten Lebens, wo man schwer gearbeitet hat ... In diesem Moment hört der Kampf auf und man kann eine Bilanz ziehen und vielleicht doch stolz oder zufrieden sterben...

Ich hoffe, sie konnten den heutigen Bericht bis zum Ende lesen, und es war nicht allzu grausam! Trotz allem, oder gerade darum, Carpe diem (genießen Sie jeden Tag!), wie die weisen Römer sagten!

José Antonio Pérez Alonso, Abogado - Rechtsanwalt