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J M upload 13.11.2020, Viva Edition 171 | Print article

Spanien legt neue Einreiseverordnung ab 23. November 2020 fest BOC-A-2020-14049

Viva Canarias Online 13.11.2020 | Das spanische Gesundheitsministerium hat die Regelungen für die Einreise nach Spanien mit Verordnung vom 11. November, veröffentlicht mit Amtsmitteilung BOE-A-2020-14049 vom 12. November 2020 (siehe Anhang PDF Dokument) verschärft. Diese tritt am 23. November 2020 in Kraft (siehe Punkt 11)

Erstens: […] Die Einreisebestimmungen gelten nicht für internationale Transferreisende am Flughafen oder in einem Hafen. Die Gesundheitskontrolle wird am ersten Hafen/Flughafen der Einreise in Spanien durchgeführt.

Zweitens: Einreisende nach Spanien müssen sich einer Messung der Körpertemperatur unterziehen (Limit mit 37,5 °C). Die Messung kann mit Wärmebildkameras oder mit einem berührungslosen Thermometer erfolgen. Es werden keine Daten oder Fotos der Reisenden gespeichert, um die Persönlichkeitsrechte und, um den geltenden Datenschutzbestimmungen zu entsprechen.

Drittens: Kontrollformulare. Alle Passagiere, deren Ursprung der Reise von einem Land außerhalb Spaniens liegt, müssen 48 Stunden vor Antritt der Reise einen QR-Code über das Formular „Formulario de Control Sanitario“ erstellen, der beim Grenzübertritt vorgezeigt werden muss. Dieses ist auf der Webseite www.spth.gob.es sowie auf Spain Travel Health-SpTH verfügbar. Der Inhalt variiert je nachdem, ob es sich um eine Schiffs- oder Flugreise handelt - siehe auch Annex I am Ende: 

Formular bei Einreisen mit dem Flugzeug (nur auf Englisch)

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/CHS/Pdf/FCS_aleman_avion.pdf

Formular bei Einreisen auf dem terrestrischen Weg (auf Deutsch)

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/CHS/Pdf/FCS_ingles_maritimo.pdf

Wer nicht in der Lage ist das Kontrollformular auf elektronischem Weg auszufüllen und in besonderen Ausnahmefällen darf das jeweilige o. a. Formular der Gesundheitsbehörde in Papierform vorlegen (A4 Format). Dieses kann wie folgt heruntergeladen werden:

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/ControlHS.htm

Viertens: […] Der RT-PCR Test oder TMA Test darf in spanisch, deutsch, englisch oder französisch ausgestellt sein und muss im Original vorzeigt werden (Papier oder auf einem elektronischen Gerät) und muss  folgende Informationen beinhalten:

- Name des Reisenden
- Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
- Datum der Durchführung des Tests
- Kontaktdaten des durchführenden Zentrums/Labors mit Angabe der Kontaktnummern
- negatives Testergebnis

Achtung: Der Test darf nicht älter als 72 Std. zum Zeitpunkt der Einreise sein.

(siehe auch PCR Testlaboratorien auf den Kanaren - update 14.11.2020 )

Achtung: Am 13. November 2020 hat die Autonomieregion der Kanarischen Inseln eine Ergänzung zum Thema PCR Tests mittels Amtsmitteilung BOE-A-2020-233-4265 publiziert, die in einer Sitzung vom Vortag beschlossen wurde (siehe Anhang).

Nicht akzeptiert werden alternative Test der EU sowie Antikörper-Schnelltests und Tests ELISA, CLIA und ECLIA

Ungeachtet der im Punkt 6 angeführten Bedingungen sind Mitarbeiter zur See, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Spanien kommen oder auf der Durchreise sind. Allerdings müssen sich die Besatzungsmitglieder akkreditieren.

Fünftens: Die Hafenbetreiber und Flugbehörden müssen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium alle nötigen Maßnahmen zur Implementierung der gegenständlichen Verordnung durchführen.

Reiseagenturen, touristische Operatoren, Betreiber von Fluglinien und maritimen Verbindungen und alle Agenten, die Tickets oder Reisepakete kommerziell anbieten, sind verpflichtet, die Passagiere über die gegenständlichen neuen Regelungen zu informieren.

- QR-code Formular bei Einreise
- PCR Tests max. 72 Stunden

Sechstens: Reisende aus Risikoländern und -zonen, wie im Annex II aufgelistet, die bei ihrer Einreise nach Spanien keinen max. 72 Stunden alten negativen Coronavirus Befund vorweisen (PDIA Infizierung mit SARS-CoV-2) müssen diesen in einem der externen Gesundheitseinrichtungen etablierten Zentren realisieren. Gleiches gilt für Reisende mit überhöhter Temperatur bzw. mit potenzieller Covid-19 Ansteckung nach Sichtung der Einreisedokumente.

Siebtens: Reisende mit einer Körpertemperatur von über 37,5 °C oder mit verdächtigen Covid-19 Symptomen (nach einer visuellen Kontrolle bzw. Prüfung der Einreiseformulare) oder anderen übertragbaren Krankheiten, müssen sich einer medizinischen Evaluierung unterziehen. Diese beinhaltet die Bewertung des medizinischen und epidemiologischen Status.

Wenn bei dieser sanitären Überprüfung festgestellt wird, dass der/die Reisende eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt (bei ausgedehntem Kontakt mit Covid-19 Erkrankten oder einem positiven PCR Test auf SARS-CoV-2) werden die geltenden Protokolle der Gesundheitsbehörden der Autonomieregionen aktiviert. Zu diesem Zweck können die Gesundheitsbehörden die Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder Institutionen etablieren.

Achtens: Die Liste der Länder und Zonen des Annex II und die zugrunde liegenden Kriterien werden alle zwei Wochen überprüft bzw. aktualisiert und auf der Seite des Gesundheitsministeriums publiziert.

https://www.mscbs.gob.es/

https//www.spth.gob.es

Neuntens: Verstöße gegen die vorliegende Resolution wird mit Strafen der Gesundheitsbehörde gemäß Punkt VI des Gesetzes 33/2011 vom 4. Oktober geahndet.

Zehntens: Die Datenschutzbestimmungen der EU Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 werden auf jeden Fall eingehalten.

Elftens: Die vorliegende Resolution tritt mit 23. November 2020 in Kraft und bleibt bis zum Ende der Covid-19 Gesundheitskrise gültig und lässt die Regelungen der Verordnung vom 24. Juli 2020 unberührt.

Zwölftens:

Madrid, 11. November 2020 

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ANNEX I

Formular bei Einreisen mit dem Flugzeug https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/CHS/Pdf/FCS_aleman_avion.pdf

Formular bei Einreisen auf dem terrestrischen Weg https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/CHS/Pdf/FCS_ingles_maritimo.pdf

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ANNEX II

Liste der Länder und Zonen, aus denen die Reisenden bei der Einreise nach Spanien die Reisenden einen diagnostischen Test vorweisen müssen (negativ hinsichtlich einer Infizierung mit SARS-CoV-2):

Länder aus der EU mit der Risikobewertung rot oder grau der Ratsempfehlung 2020/1475

Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Kroatien, Dänemark (außer Faroe Inseln und Greenland), Slovenien, Estland, Frankreich, Griechenland (außer die Zonen Kitri, Ionia Nisia, Dytiki Ellada und Sterea Ellada), Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxembourg, Malta, Norwegen (außer Regionen Rogaland, More og Romsdal, Nordland, Viken, Innlandet, Vestfold og Telemark, Agder,Vestland, Trondelag, Troms og Finnmark), Niederlande, Polen, Portugal (außer Azoren), Rumänien, Schweden, Liechtenstein, Slowakei

Drittländer (Überschreitung der Kennzahl 150 KI je 100.000 Einwohner in 14 Tagen gem. ECDC)

Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Bahrein, Belice, Bosnien und Herzegowien, Kabo Verde, Kolumbien, Costa Rica, UAE, USA, Russland, Georgien, Gibraltar, Guam, Jordanien, Kuwait, Libanon, Lybien, Nordmazedonien, Marokko, Moldawien, Monaco, Montenegro, Palästinien, Panama, Französisch Polynesien, Puerto Rico, Großbritannien, San Marino, San Martín, Serbien, Schweiz, Tunesien, Ukraine.