Ausgabe Nr.
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J M upload 05.09.2021, Viva Edition 179 | Print article

Subventionen für touristische Beherbergungsbetriebe

Die Bettenauslastung auf den Kanaren ist zwar nach wie vor extrem niedrig, aber im Juni1) zumindest auf 35,2 % gestiegen. Der Einbruch war bzw. ist den Reisebeschränkungen und Risikowarnstufen in Europa während der Pandemie geschuldet.

Dabei sind ein Drittel der touristischen Beherbergungsbetriebe noch immer nicht oder mit einer nur sehr geringen Geschäftsaktivität geöffnet, so die Tourismusministerin der Regionalregierung der Kanaren Yaiza Castilla. Gleichzeitig steht nun die Zahlung der Kommunalsteuer für das Vorjahr an und die Regierung habe sich darauf geeinigt die Subvention für die Grundsteuer (IBI: Impuesto sobre Bienes Inmuebles) in Höhe von 1,14 Mrd. Euro geöffnet einzubeziehen. Diese Steuer muss auf Basis des Katasterwerts an das Finanzamt entrichtet werden. Wir berichteten - siehe QR-Code.

Castilla hat die Höhe des zur Verfügung stehenden Subventionstopfs mit 63 Mio. Euro beziffert. Dieser diene dazu diese Branche finanziell zu unterstützen und ihr Liquidität zu verschaffen - seien es Hotels oder die sogenannten Extra-Hoteleros (Appartementanlagen etc.). Einschätzungen zufolge sollen etwa 2.500 touristische Beherbergungsbetriebe davon profitieren können, sofern sie vor dem 15. März 2020 im Allgemeinen Tourismusregister eingetragen waren und in der entsprechenden nationalen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeit erfasst wurden (CNAE). Die Höhe der Subvention kann bis zu 100 % des IBI betragen, sofern sie gezahlt wurde. Die Subventionsanträge können ab 10. September 2021 bis zum 4. Oktober 2021 gestellt werden. Wir empfehlen möglichen Anspruchsberechtigten sich mit ihren SteuerberaterInnen in Verbindung zu setzen. (Quelle: Gobierno de Canarias vom 17.8.2021)                         jm

Siehe Touristenzahlen - Status Quo Juli 2021